Programme jetzt auch in Japan Copyright-fähig

27.03.1987

TOKIO (CWN) - Copyright-Schutz für Softwareprogramme wollen jetzt auch die Japaner einführen. Wie die US-Administration, so stellt neuerdings auch die japanische Regierung Computerprogramme als

"geistiges Eigentum" rechtlich auf eine Stufe mit künstlerischen Arbeiten.

Nach Auffassung der UN-Dienststelle Word Intellectual Property Organization (WIPO) gibt es zwei Gruppen geistigen Eigentums: "Industrielles Eigentum" umfaßt vor allem Erfindungen, Marken-Namen und industrielles Design; Entwicklungen die unter diesem Namen definiert sind, können auch patentiert werden. "Copyright" bezieht sich auf künstlerische Arbeiten.

Sowohl die japanische als auch die US-Regierung haben Software in die zweite Gruppe eingeordnet. Der Grund dafür liegt in ihrer formalen Übereinstimmung mit Literatur, Musik und bildender Kunst: Die Programme behalten dieser Auslegung zufolge auch im endgültigen Zustand ihre nichtmaterielle Form bei. Weil es sich bei der Software gleichzeitig um industrielles Design handelt bleibt diese Entscheidung jedoch umstritten.