Rechtsgrundlage nicht immer erkennbar:

Personaldatenschutzfibel

30.04.1981

KÖLN (pi) - "Auskunfts- und Meldevorschriften im Personalwesen" ist der Titel eines neuen Nachschlagbuches für alle, die mit Personaldaten zu tun haben. Oft werden - nach den Erfahrungen der Autoren - mehr Angaben zum Beispiel auf den Formularen angefordert, als vom Gesetzgeber zwingend erforderlich und damit zulässig ist.

Arbeitnehmerdaten sind durchweg geschützte personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, die nur an Dritte übermittelt werden dürfen, wenn eine der Erlaubnisvoraussetzungen nach Pragraph 3 BDSG anwendbar ist. Auch ist aus den behördlichen Auskunftsanforderungen nicht immer die vorrangige Rechtsgrundlage erkennbar, die den Arbeitgeber zur Auskunft oder Meldung verpflichtet.

Um diesem Umstand vorzubeugen und Rechtsunsicherheit im ausführenden Personalwesen abzubauen, wurden die Vorschriften zusammengestellt.

Die Sammlung dient natürlich dem Personalwesen, aber auch dem Datenschutzbeauftragten, der Rechtsabteilung und dem Betriebsrat als Arbeitsmittel und Nachschlagewerk. Sie ist über das Suchkriterium "Anfragende/Anfordernde Stelle" organisiert, damit die sachbearbeitende Stelle eingehende Auskunftsersuchen sofort über den Adressaten auffinden kann.

Weiterer Gliederungsaspekt sind Zweck und Gegenstand der Anforderung, da zuweilen ein Empfänger verschiedene Bescheinigungen und Meldungen erhält. Die Handsammlung weist je Anforderungszweck Rechtsgrundlage, Umfang, Art der Information und Art der Übermittlung, Haftungsgrundlage und Gesetzes-/Verordnungstext nach. Preis 32 Mark.

Zu beziehen ist der Titel durch den: Datakontext-Verlag, Postfach 400 553, 5000 Köln 40.