PEN-Zentrum gegen PK

03.12.1976

MÜNCHEN - Das deutsche PEN-Zentrum appellierte an die Bundesrepublik und den neugewählten Bundestag, über das "unbefriedigende" Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hinausgehende zusätzliche Sicherungen zu schaffen. Demnach soll die Herstellung von sogenannten Persönlichkeitsprofilen (Bürgersteckbriefen) untersagt sein. Die Literaten, die offensichtlich das neue BDSG nur diagonal gelesen haben, fordern, einmal erhobene Personendaten nach festzulegenden Fristen zu löschen, "damit die Gnade des Vergessens auch künftig erhalten bleibt". Ferner dürften persönliche Daten aus dem Bereich des politischen und religiösen Bekenntnisses nicht erhoben und verwertet werden. Ebenso soll die Weitergabe dieser Daten an nichtstaatliche Stellen unzulässig sein.

In dem Papier heißt es weiter, der Bürger müsse vor "unkontrollierbarer Informationsmanipulation" bewahrt werden. Der PEN ruft deshalb alle Verantwortlichen dazu auf, das bundeseinheitliche Personenkennzeichen (PK) nicht einzuführen, weil es "die maschinelle Herstellung von Persönlichkeitsprofilen in hohem Maß begünstigt". de