Verwertungsgesellschaften gegen IT-Industrie

PC-Abgabe: Bitkom legt EU-Beschwerde ein

31.10.2003
MÜNCHEN (CW) - Der Bitkom hat bei der Wettbewerbskommission der EU Beschwerde eingelegt. Der Verband der IT-Industrie will den Forderungen der Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst nach pauschalen Urheberrechtsabgaben auf PCs und Drucker nicht folgen.

Die Verwertungsgesellschaften verlangen seit Anfang 2001, dass Kunden für jeden in Deutschland verkauften PC zusätzlich 30 Euro und für jeden Drucker weitere zwölf Euro zahlen. Bei diesen Geräten handele es sich um dem Kopierer vergleichbare Vervielfältigungsgeräte, sie fielen daher unter die Vergütungspflicht nach dem deutschen Urheberrecht.

Die im Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) organisierten Hersteller sehen das anders und zahlen bis heute nicht. "Wir sind der festen Überzeugung, dass PCs und Drucker nicht vergütungspflichtig sind", sagte Jörg Menno Harms, HP-Deutschland-Chef und Vizepräsident des Bitkom, auf der Münchner Messe Systems. Anders als Scanner, CD-Brenner und CD-Rohlinge, auf die eine Abgabe entrichtet werde, seien PCs und Drucker nicht in erster Linie zum Erstellen von Kopien da.

Mit der Beschwerde bei der EU will der Bitkom nun erreichen, dass den deutschen Verwertungsgesellschaften die Forderung einer Pauschalabgabe untersagt wird. Außerdem strebt der Verband eine europaweit einheitliche Regelung an; nationale Lösungen führten zu Wettbewerbsverzerrungen. Gelte die Pauschale nur in Deutschland, würden Online-Anbieter und Unternehmen aus dem Ausland sowie einige nationale Kleinanbieter profitieren, die von den Verwertungsgesellschaften mit ihren Forderungen nicht erreicht würden.

Mit ihrer Beschwerde stützen sich die Branchenvertreter auf die Artikel 81 und 82 des EG-Vertrags. Sie verbieten wettbewerbsbehindernde Absprachen zwischen Unternehmen beziehungsweise den Missbrauch einer marktbeherrschenden Position, sofern diese den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Diese Artikel können nach Ausführungen des Bitkom-Anwalts Thomas Lampert von der Kanzlei Baker & McKenzie auch auf Organisationen wie die Verwertungsgesellschaften angewandt werden.

Die Regelung der Urheberrechtspauschale auf PCs und Drucker hängt seit der erstmaligen Forderung der Verwertungsgesellschaft vom Januar 2001 in der Luft. Der Versuch einer Vermittlung durch das Bundesjustizministerium im Frühjahr 2002 scheiterte ebenso wie zu Beginn dieses Jahres das Bemühen der Schiedsstelle des deutschen Patent- und Markenamts. Klärung bezüglich der PC-Abgabe versprechen sich die Parteien nun von einer Musterklage von VG Wort gegen Fujitsu-Siemens Computers, die derzeit beim Münchner Landgericht anhängig ist.

Die Industrie drängt auf eine baldige Regelung, da die Hersteller hohe Rückstellungen bilden müssen, um im Zweifelsfalle den Nachforderungen der Verwertungsgesellschaften seit dem Januar 2001 gerecht werden zu können. Harms spricht von einem dreistelligen Millionenbetrag, den allein die deutsche HP-Tochter habe auf die hohe Kante legen müssen. (hv)