Richtlinien bei MBB paritätisch beschlossen:

Pausenregelung für Bildschirmarbeit

04.05.1979

MÜNCHEN (bi) - Gemeinsame Richtlinien für die Arbeit an Bildschirmen erarbeitete und modifiziert eine paritätische Kommission bei MBB in München. Diese Kommission besteht aus Mitglieder des Gesamtbetriebsrats und des Zentralbereichs Personal.

Folgende Regelungen für die Arbeit an Bildschirmen wurden dort bisher in einer Betriebsvereinbarung getroffen: Es darf nicht mehr als vier Stunden hintereinander an den Sichtgeräten gearbeitet werden und insgesamt nicht mehr als sechs Stunden täglich. Entweder kann jede Stunde die Arbeit für fünf Minuten oder alle zwei Stunden für 15 Minuten unterbrochen werden.

Auch ergonomische "Selbstverständlichkeiten" wurden in den Richtlinien festgehalten. Jährliche augenärztliche Untersuchungen und eine allgemeinärztliche Konsultation vor Aufnahme der Tätigkeit am Bildschirm gehören unter anderem zu den vereinbarten Richtlinien.

Nach Aussagen eines Mitglieds des Gesamtbetriebsrats ist es noch zu früh, um Verbindliches über die Erfahrungen mit den Richtlinien der paritätischen Kommission mitzuteilen.