Centronics versus Mannesmann:

Patentfehde um Nadeldrucker-Rückholfeder

27.05.1977

OBERELCHINGEN/ DÜSSELDORF(ee) - Zuversichtlich hofft die Mannesmann-Präzisionstechnik, daß das von der Centronics Data Computer Corp., Hudson/New Hampshire vor der US-International Trade Commission angestrengte Importverbot für die Mannesmann-Matrixdrucker Anfang Juni abgeschmettert wird. Centronics begründet seine Klage mit einer Patentverletzung, bei der es um die Art und Arbeitsweise der Rückholfeder für die Drucker-Nadel geht.

Mannesmann-Techniker und Juristen halten den Amerikanern entgegen, daß die ersten Matrixdrucker dieser oder ähnlicher Bauweise, wie sie nun von Centronics inkriminiert wurde, in der Bundesrepublik bereits 1969 (durch LogAbax) auf der Hannover Messe vorgestellt worden sind, während Centronics-Matrixdrucker erst I971 auf den Markt gekommen sind. Das Amerika-Geschäft zeigt für Mannesmann die "Tendenz zu kräftigem Wachstum", so ein Unternehmenssprecher.

Mit der derzeitigen arbeitstäglichen Fertigung von 400 Matrixdruckern dürfte 1977 gegenüber dem Vorjahr ein etwa halbierter Inlands-Lieferumfang erreicht werden. 50 Prozent der Gesamtproduktion gehen in den Export. Den Vertrieb in den Vereinigten Staaten und in Kanada hat inzwischen die SCI Systems Inc. in der Raketenstadt Huntsville übertragen bekommen; SCI hat binnen Jahresfrist den Absatz seiner eigenen "commercial Systems" um 50 Prozent ausweiten können.