Kein Vertrag ist wasserdicht

Outsourcing: Details entscheiden über Erfolg

09.01.1998

Im Prinzip gelingt es keinem Unternehmen, den Vertrag mit einem Outsourcing-Dienstleister "juristisch wasserdicht" zu gestalten. Mit dieser Einschätzung bringt der Münchner Anwalt Martin Schweinoch ein häufig erst zu spät bemerktes Problem auf den Punkt. Anders formuliert: Viele Firmen, die sich - oft gegen erbitterte interne Widerstände - zur kompletten oder teilweisen Auslagerung ihrer IT durchgerungen haben, werden unsanft aus ihren Träumen von der billigen DV-Lösung gerissen.

Die Rede ist hier aber nicht von komplett gescheiterten Outsourcing-Projekten, sondern von Unklarheiten, die den Alltagsbetrieb für Auftraggeber wie Auftragnehmer unersprießlich machen können. Wie verhält es sich mit der Einbeziehung des Betriebsrates? Was ist mit den Sonderleistungen des Anbieters? Wie soll mit "Altlasten" in Form vorhandener Softwarelizenzen und Wartungsverträge umgegangen werden? Wie wichtig ist die Beibehaltung einer gewissen Fertigungstiefe der eigenen DV und damit ein Stück notwendiger Unabhängigkeit gegenüber dem Dienstleister? Wie sieht es mit der unabdingbaren Fortentwicklung von Leistungsabsprachen aus? Fragen über Fragen also, die einiges mit dem vielzitierten Kleingedruckten in Outsourcing-Verträgen zu tun haben. Anwender schildern ihre Erfahrungen (siehe Thema der Woche, Seite 9).