Online-Handel mit Hilfe der Sparkasse

11.08.2000

MÜNCHEN (CW) - Die Sparkassen-Tocher Internet Treuhand Transaktionen (S-itt) sichert mit ihrem Treuhandverfahren Online-Geschäfte ab. Dazu müssen sich sowohl Käufer als auch Anbieter bei S-itt (www.s-itt.de) registrieren lassen. Kommt es zu einem Geschäft, erhält zuerst S-itt die Kaufsumme überwiesen, von wo sie dem Händler zugeführt wird, sobald der Kunde grünes Licht gibt oder die Einspruchsfrist von 14 Tagen verstreichen lässt.

Das Verfahren ist nicht neu, hat sich aber bislang nicht durchgesetzt, weil ein klarer Marktführer fehlt und weder Händler noch Surfer mehrere Registraturen verwalten wollen. Das könnte sich ändern, wenn ein etabliertes Finanzinstitut wie die Sparkasse dafür wirbt.