Auktionator gibt Quartalsergebnis bekannt

Online-Auktionshaus Ebay versteigert Waren künftig auch via Handy-Service

12.05.2000
MÜNCHEN (CW) - Das Online-Auktionshaus Ebay wird künftig auch Versteigerungen über WAP-Handys und SMS-taugliche Mobiltelefone unterstützen. Gleichzeitig hat der Anbieter ein Rekordergebnis für das erste Geschäftsquartal 2000 bekannt gegeben.

Unter dem Slogan "Ebay Anywhere" bindet Ebay ab dem dritten Quartal dieses Jahres auch Mobiltelefone in sein Versteigerungskonzept ein. Handy-Besitzer in Deutschland und Großbritannien können ab Juli 2000 via Wireless Application Protocol (WAP) oder Short-Message-Service-(SMS-)Produkte er- und versteigern, erklärte Senior Vice President Steve Westly von Ebay. Anschließend soll ein entsprechendes Angebot in Frankreich, Italien und Skandinavien folgen.

Die Expansion des Auktionshauses kommt offensichtlich zur rechten Zeit: Im ersten Geschäftsquartal dieses Jahres konnte Ebay den Umsatz um etwa 100 Prozent auf 85,8 Millionen Dollar steigern. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum erwirtschaftete das Unternehmen noch 42,8 Millionen Dollar. Das Nettoeinkommen für die ersten drei Monate 2000 betrug 6,3 Millionen Dollar oder fünf Cent pro Anteilschein. Gleichzeitig hat Ebay Ende Mai einen Aktiensplit von zwei zu eins angekündigt. Ähnlich positiv entwickelte sich die Mitgliederzahl des Auktionshauses: Im vergangenen Jahr zählte das Online-Auktionshaus 12,6 Millionen registrierte Mitglieder. Das entspricht einem Zuwachs von 230 Prozent.

In der Zwischenzeit trübt die Klage einer Gruppe von Fanartikelsammlern das positive Geschäftsergebnis des Plattform-Anbieters. Die Devotionalien-Enthusiasten hatten Sportbekleidung, Baseballs und Fankarten mit Autogrammen von US-amerikanischen Sportlern ersteigert. Bei den Signaturen der Stars handele es sich allerdings um Fälschungen, so der Vorwurf der Kläger. Nach kalifornischem Recht müssen Verkäufer und Auktionshäuser, die derartige Artikel anbieten, ein Zertifikat über die Echtheit der Waren vorlegen können. Ebay kontert mit der Argumentation, das Unternehmen agiere lediglich als Zwischenhändler und könne für Transaktionen, die auf seiner Plattform ausgeführt wurden, nicht verantwortlich gemacht werden.

Die Klage gegen Ebay folgt einer Flut von Beschwerden gegen Online-Auktionshäuser. Immer wieder beklagen sich Online-Ersteigerer über nicht gelieferte Waren, die bereits bezahlt wurden. Allein 1999 hatte die US-Handelskommission 11000 Beschwerden erhalten. Hinzu kommen Kritiken über die Versteigerung von illegalen Waffen oder Artikel mit rechtsradikalem Material.