Konkurrierende Anbieter gründen Arbeitskreis

Online-Auktionshäuser wollen Rechtsunsicherheit beseitigen

17.03.2000
MÜNCHEN (fn) - Mit der Rechtsunsicherheit bei Internet-Auktionen wollen sich Anbieter von Online-Versteigerungen nicht länger abfinden. Die Firmen Andsold, Atrada, Itrade, Offerto, Primus-Auktion, Qxl, Ricardo.de und Versteigern.de haben den Arbeitskreis Online-Auktionen (AOA) gegründet.

Die Internet-Firmen haben sich zusammengefunden, um ihre Interessen gemeinsam zu vertreten. Insbesondere geht es ihnen darum, die Rechtssituation zu klären. Sie streben eine bundesweit einheitliche Regelung für Online-Auktionen an. Außerdem beabsichtigen sie sich auf Qualitätsstandards festzulegen, um so das Vertrauen der Konsumenten zu gewinnen.

Eine einheitliche Gesetzgebung tut Not. Laut Konstantin Waldau, Managing Director Finance and Human Resources bei Atrada aus Erlangen, sind sich die Landgerichte in Deutschland untereinander nicht schlüssig, wie Auktionen im Internet zu behandeln sind. So klagte ein Mitglied der Hamburger Auktionatoren vor dem Hamburger Landgericht gegen Ricardo.de, weil es neue Produkte versteigerte (siehe CW 18/99, Seite 35 und CW 35/99, Seite 53). Das Landgericht entschied zugunsten der Internet-Firma (Aktenzeichen 315 O 144/99), allerdings mit wenig überzeugender Begründung, wie Rechtsexperten meinen. In einem anderen Verfahren urteilte das Landgericht Münster, dass Höchstgebote im Internet nicht mit rechtskräftigen Zuschlägen bei Versteigerungen gleichzusetzen sind.

Die Rechtsunsicherheit ist nach Ansicht von Andreas Etten, Vorstand Marketing, Sales und Finance bei der Münchner Itrade AG, ein triftiger Grund für viele Surfer, eher zuzuschauen als selbst mitzubieten. Darüber hinaus fürchten die hiesigen Anbieter die Konkurrenz aus dem Ausland, wo die rechtlichen Hürden nicht so hoch sind.

Die Auktionsanbieter müssten zunächst bei Wirtschaftskammern und Länderparlamenten Gehör finden, um dann auf Bundesebene ihren Einfluss geltend zu machen, meint Waldau. "Wir sprechen zunächst mit einer Zunge, wenn es um Rechtssicherheit geht, auch wenn die Arbeitskreismitglieder verschiedene Geschäftsmodelle verfolgen", beschreibt Etten das gemeinsame Vorgehen der untereinander konkurrierenden Anbieter. Damit spielt der Itrade-Vorstand auf die vielen Arten von Auktionen an, die rechtlich unterschiedlich behandelt werden. So fänden das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung bei Versteigerungen zwischen Firmen keine Anwendung.