Neues Gesetz über Fernunterricht

03.10.1975

BONN - Nach jahrelangen Querelen zwischen den zuständigen Behörden hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft jetzt einen Entwurf für ein "Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht" vorgelegt. Der Entwurf hat das Bundeskabinett bereits passiert und wird in Kürze vom Bundestag beraten. Das Gesetz soll Teilnehmer vor unzumutbaren Verträgen, mangelhaftem Lehrmaterial und irreführender Werbung schützen. Fernlehrgänge sollen in Zukunft ein amtliches Prüf- und Zulassungszertifikat haben. das gilt auch für EDV-Lehrgänge. Leider ist das zur Zeit noch Theorie. Rund 180 Institute bieten in der BRD über 1400 verschiedene Lehrgänge an, darunter mehrere Dutzend DV-Kurse. Aber erst rund 170 der angebotenen Fernlehrgänge wurden bisher von den zuständigen Behörden, dem Berliner Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung und der Kölner Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht, geprüft. os