Neue Schlappe für Intel

25.06.1999

MÜNCHEN (CW) - Intergraph konnte im Gerichtsstreit mit Intel erneut punkten. Bundesrichter Edwin Nelson vertritt im Patentstreit um die "Clipper"-Chiptechnik die Meinung, daß Patentrechte von juristisch eigenständigen Unternehmen von einem Kreuzlizenzvertrag der Mutterfirma nicht betroffen sind. Der Streit dreht sich um einige Techniken, die patentrechtlich Intergraph gehören, die Intel jedoch in eigenen Produkten nutzte. Dagegen hatte Intergraph geklagt. Das Unternehmen hatte die strittigen Patente 1987 durch die Teilübernahme von Fairchild - damals ein rechtlich eigenständiges Tochterunternehmen von National Semiconductor - erworben. Zwischen Intel und Natsemi bestand zu dieser Zeit ein Vertrag über die gegenseitige Nutzung von Patenten. Intel will gegen die Entscheidung Berufung einlegen, weil es zahlreiche ähnliche Fälle gebe, bei denen anders entschieden worden sei.