BMFT-Bekanntmachung:

Netzwerknormen im Blickpunkt der Förderpolitik

23.05.1980

Bundesminister für Forschung und Technologie (BMFT) beabsichtigt die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten auf dem Gebiet der

Datenkommunikation im Jahr 1980 sowie in den Folgejahren. Angestrebt wird eine von herstellerspezifischen Netzarchitektur-Eigenschaften unabhängige Datenkommunikation über standardisierte Schnittstellen und Verfahren {offene Rechnernetze). Damit soll eine freizügige und standortunabhängige Informationsverarbeitung und ein Zugang zu elektronisch gespeicherten Informationsbeständen zu vertretbaren Kosten ermöglicht werden.

Die geplanten Maßnahmen sollen an die bisherigen Förderungsaktivitäten im Bereich der Datenfernverarbeitung anschließen und neue Aktivitäten insbesondere im Anwendungsbereich beinhalten. Im einzelnen sollen Vorhaben aus folgenden Themenbereichen gefördert werden

1. Entwicklung und Erprobung von Standards und Normen der Datenkommunikation unter Berücksichtigung der Verflechtung von Datenverarbeitung und Kommunikationstechniken .

Gefördert werden sollen die Entwicklung von Schnittstellen Datenaustauschregeln (Protokolle) sowie deren Erprobung mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit und Verwendbarkeit derartiger Protokolle nachzuweisen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sollen einfließen in die Bestrebungen, im Bereich der höheren Kommunikationsprotokolle zu nationalen und internationalen Standards und Normen zu gelangen.

2. Demonstrationsprojekte

Gefördert werden sollen Demonstrationsprojekte zum Aufbau offener Rechnernetze für dezentrale Anwendung der Datenkommunikation in der Wirtschaft oder in der öffentlichen Verwaltung. Weiterhin gefördert werden Pilotprojekte zur Ausnutzung und Anwendung neuer digitaler Kommunikationsdienste .

3. Anschluß von Endgeräten an offene Rechnernetze

Gefördert werden soll die Anpassung von Endgeräten an Standards für offene Netze.

4. Öffnung geschlossener Rechnernetze

Gefördert werden sollen Entwicklungen, die dazu dienen, Herstellersysteme für spezielle Funktionen zu öffnen.

5. Gestaltungshilfen für Netze

Gefördert werden Methoden und Verfahren, die als Gestaltungshilfen für Netze geeignet sind.

6. Kooperationsprojekte mit internationalen Partnern

Gefördert werden sollen Kooperationsprojekte auf dem Gebiet der Datenkommunikation mit internationalen Partnern insbesondere solche mit Satellitenübertragungen (Hochgeschwindigkeitsprotokolle) .

Wegen des übergreifenden Charakters der Datenkommunikation und zur Erreichung der mit der Förderung verbundenen Ziele sollen bevorzugt solche Vorhaben gefördert werden, die von Anwendern oder wissenschaftlichen Gruppen gemeinsam mit Herstellern oder Systemhäusern durchgeführt werden.

Es ist davon auszugehen, daß neue Vorhaben in größerem Umfang erst ab 1981 gefördert werden können. Anträge für Vorhaben deren Beginn ab 1. Januar 1981 (in Ausnahmefällen ab 1. September 1980) geplant ist, müssen bis zum 10. Juli 1980 beim Projektträger des BMFT für den Bereich Datenkommunikation, der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung mbH, Abteilung für Projektmanagement, Postfach 1240, 5205 St. Augustin 1, vollständig eingereicht werden.

Anträge für Vorhaben, deren Beginn zu einem späteren Zeitpunkt geplant ist können auch noch nach dem geplanten Termin eingereicht werden.

Bei der Antragstellung sind bestimmte Richtlinien zu beachten. Die

Antragsunterlagen können beim Projektträger angefordert werden.

Bei Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird in der Regel eine Eigenbeteiligung von 50 Prozent der Vorhabenkosten gefordert.

Es finden die jeweiligen Bewirtschaftungsgrundsätze Anwendung. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Zuwendungen werden nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage der °° 44 ff der Bundeshaushaltsordnung gewährt.