Öffentlich-Rechtliche

NDR-Gremien kritisieren geplante Internet-Vorschriften

25.09.2008
Die NDR-Kontrollgremien haben die geplanten Regelungen für die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender kritisiert.

In einer am Mittwoch veröffentlichten gemeinsamen Erklärung der Vorsitzenden von Rundfunkrat und Verwaltungsrat wird insbesondere kritisiert, dass nicht nur künftige, sondern auch alle bestehenden Telemedien-Angebote bis 2010 einem Drei-Stufen-Test unterzogen werden sollen. Dies gehe "weit über die Forderungen der EU-Kommission hinaus - ohne erkennbaren Nutzen für alle Beteiligten".

Die Rundfunkkommission der Länder hatte sich am 11. September unter anderem auf diese Vorschrift im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verständigt, der die Vorgaben der EU-Kommission umsetzt. Der Drei-Stufen-Test soll klären, ob neue oder bestehende Angebote vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gedeckt sind, welchen qualitativen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb sie leisten und wie viel sie kosten.

Der Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks (NDR) hatte sich am Wochenende in einer Klausurtagung damit beschäftigt, wie die zu erwartenden gesetzlichen Vorgaben in die Praxis umgesetzt werden sollen. Dabei wurde die Einsetzung einer Projektgruppe "Drei-Stufen-Test" beschlossen, die sich mit den "inhaltlichen, formalen und organisatorischen Voraussetzungen" des Tests im NDR befassen soll.

Mit der Vorschrift, auch - teilweise seit Jahren - bestehende Angebote dem Drei-Stufen-Test zu unterziehen, stehe inhaltlich zu befürchten, "dass den Online-Nutzern künftig Inhalte vorenthalten werden sollen, für die sie bereits Rundfunkgebühren gezahlt haben", heißt es in der Erklärung. So solle das Angebot von Sport-Großereignissen und Spielen der 1. und 2. Fußballbundesliga nur 24 Stunden nach der Erstausstrahlung abrufbar sein. Auch eigenständige Online-Ratgeberangebote sollen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk verboten werden. (dpa/tc)