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Musik-Tausch bei Napster geht vorerst weiter

31.07.2000
Einstweilige Verfügung außer Kraft gesetzt

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die MP3-Tauschbörse Napster darf ihre Website vorerst weiter betreiben. In einer dramatischen Last-Minute-Aktion hat die US-Company eine Aufhebung der einstweiligen Verfügung bewirkt, wonach die Homepage am 28. Juli um Mitternacht abgeschaltet werden sollte (CW Infonet berichtete). Der 9th U.S. Circuit Court of Appeals begründete seine Entscheidung damit, dass der Musik-Tauschdienst wichtige Fragen in Bezug auf die Berechtigung und die Form der einstweiligen Verfügung aufgeworfen habe. Das Berufungsgericht gab zudem Napsters Antrag auf ein beschleunigtes Berufungsverfahren statt. Die Internet-Firma soll demnach am 18. August ihre schriftliche Argumentation bei Gericht einreichen, die Klägerpartei, die durch die Recording Industry Association of America vertretene US-Plattenindustrie, am 8.

September. Anschließend folgt die gerichtliche Verhandlung.

Die US-Musikindustrie will mit ihrer Klage bewirken, dass Napster den Austausch urheberrechtlich geschützter Musik auf seiner Website verhindert. Die Internet-Company bietet Anwendern dort die Möglichkeit, MP3-Files untereinander zu tauschen. Die Musikindustrie befürchtet durch diesen Service gravierende Einbußen bei ihren Lizenzeinnahmen.