Munition für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten

14.04.1978

MÜNCHEN (ee) - Argumente für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten liefert diese Tabelle der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung: Denn die langfristigen Ziele, mit denen sich die GDD hier befassen will, haben auch in den einzelnen Betrieben "Mehrfachwirkung": So sind eine Reihe von Maßnahmen, die in Verwirklichung des BDSG im Unternehmen zu ergreifen sind, auch aus einem weiteren Grund, etwa für die Revision und Betriebsführung, wichtig. Für die Gespräche der Datenschutzbeauftragten mit ihrer Geschäftsleitung sicherlich "Munition", um manche Maßnahme schneller durchzuführen, weil betriebliches Interesse daranhängt.