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Multimediaverband kritisiert E-Commerce-Gesetz

25.06.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Deutsche Multimedia Verband (DMMV) hat den Entwurf der Bundesregierung für das E-Commerce-Gesetz (EGG) scharf angegriffen: Dem deutschen Gesetz fehle es an Flexibilität für neue Technologien, und es biete keine ausreichende Rechtssicherheit. Zudem berge es in der aktuellen Fassung existenzielle Gefahren für kleine und mittlere Unternehmen, kritisierte DMMV-Vizepräsident Alexander Felsenberg in Berlin.

Mit dem geplanten Gesetz soll die europäische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Sie soll künftig die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Handel im Internet liefern.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass E-Commerce-Anbieter dem Kunden umfangreiche Informationen zu ihrem Unternehmen geben müssen. Bei der geplanten Regelung der Anbieterkennzeichnung würden jedoch die technischen Besonderheiten des mobilen Internet-Handels nicht berücksichtigt, moniert Felsenberg. "Diese Information auf einem maximal neun Quadratzentimeter großen Handy-Display anbieten zu müssen, ist eine Zumutung", so der DMMV-Vize. Zudem sei der Gesetzestext derart kompliziert verfasst, dass kleine und mittlere E-Commerce-Firmen ohne kostspielige Rechtsberatung wohl kaum auskommen würden.

Scharfe Kritik übt Felsenberg auch am "Gültigkeitsprinzip", das im EGG für internationale Rechtsfragen gelten soll. Danach würden in Deutschland ansässige Anbieter zwar grundsätzlich deutschem Recht unterliegen. Sie könnten sich aber auch auf ausländisches Recht berufen, wenn es ihnen naheliegender erscheine. Dieses Prinzip schaffe Rechtsunsicherheit bei Unternehmen und Kunden und würde jahrelange Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen, so Felsenberg. Deshalb sollte, wie in der EU-Richtlinie vorgesehen, ausschließlich das Herkunftslandprinzip gelten. "Wir wollen ein E-Commerce-Gesetz, das verständlich und einfach umzusetzen ist, und nicht Rechtsunsicherheit produziert und neue Kosten erzeugt", fasst der DMMV-Mann seine Forderungen zusammen.