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MP3.com und Seagram sind sich einig

15.11.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Kurz vor dem anberaumten Gerichtstermin zur Klärung der angeblichen Urheberrechtsverletzungen des Online-Musikdienstes MP3.com, hat sich das Unternehmen mit dem Kläger Seagram Universal Music Group geeinigt. MP3.com willigte ein, dem Musikkonzern rund 53,4 Millionen Dollar Schadensersatz zu zahlen. Im Gegenzug darf der Internet-Service künftig die Musiktitel Seagrams über seinen Dienst "MyMP3.com" anbieten. Dieser eröffnet ausschließlich registrierten Benutzern die Möglichkeit, Musikstücke herunterzuladen. Um einen Song auf der Festplatte zu speichern, muss der Kunde nachweisen, dass er bereits ein im Handel erworbenes Exemplar der CD besitzt. Legt der Benutzer den gekauften Silberling in sein CD-ROM-Laufwerk ein, erhält er die Genehmigung für den Download und kann dann den Musiktitel mit anderen Surfern austauschen.

Durch die Einigung hat das Unternehmen nun den letzten Disput wegen Copyright-Verletzungen beigelegt. Insgesamt hatten fünf US-Plattenfirmen gegen die Geschäftspraktiken der Firma geklagt. Wie außerdem bekannt wurde, hat Universal Optionsrechte zum Erwerb von MP3-Aktien gekauft. Der Anteilschein des Online-Dienstes notierte gestern nachmittag bei vier Dollar (plus 62 Cent).