Mobilkom Austria berechnet 9,90 Euro für Vertragskündigung

18.02.2008
Mobilkom Austria verlangt von ihren Kunden bei Vertragsauflösung eine Deaktivierungsgebühr in Höhe von 9,90 Euro. Die Forderung gilt bei Neukunden ab sofort, für Bestandskunden ab dem 18. April 2008. Wegen der einseitigen Verschlechterung des Vertragsverhältnisses haben sie allerdings ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Zahlungskräftige Bestandskunden entlässt kein Unternehmen gern an die Konkurrenz. Auch beim österreichischen Netzbetreiber Mobilkom Austria freut man sich über jeden Teilnehmer und startet deshalb mit einem neuen Programm zur Kundenbindung. Ab dem 18. April 2008 müssen Bestandskunden bei Vertragsauflösung eine Deaktivierungsgebühr in Höhe von 9,90 Euro zahlen, für Neukunden gilt diese Änderung ab sofort. Zugleich wurde die Kündigungsfrist von zwei auf drei Monate erhöht.

Da es sich bei der Umstellung der Allgemeinen Geschäftsbedinungen um eine einseitige Verschlechterung handelt, sollen "Bestandskunden nach Paragraph 25 TKG den Vertrag kündigen können", erklärte der Verein für Konsumenten (VKI). Der Netzbetreiber begründet die Gebühr mit einem "hohen administrativen Aufwand".

Für die Konkurrenz ist das ein gefundenes Fressen. Beim UMTS-Anbieter 3 wundere man sich laut CEO Berthold Thoma, "dass ausgerechnet der größte Betreiber mit den meisten Kunden es nötig hat, das einzuführen". Bei 3 werde es diese Gebühr nicht geben und auch One teilte mit, diese Kosten nicht an die Kunden weitergeben zu wollen. Beim zweitgrößten österreichischen Netzbetreiber T-Mobile gibt man sich zurückhaltender: Man werde die Entwicklung "genau beobachten".

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