De-Maizière-Vorschläge

Ministerien stimmen Datenschutzpläne ab

31.01.2011
Die Datenschutzpläne von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) werden jetzt zwischen den Bundesministerien abgestimmt.

Die Persönlichkeitsrechte der Internet-Nutzer sollen damit deutlich stärker geschützt werden als bisher. Der Gesetzentwurf sei den Ressorts für Justiz und Wirtschaft zur Stellungnahme zugeleitet worden, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Samstag in Berlin. Es geht dabei unter anderem um Reglementierungen für Unternehmen, Internetportale oder soziale Netzwerke.

Der "Wiesbadener Kurier" (Samstag) hatte unter Berufung auf den Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes gemeldet, für Verstöße gegen die strengen gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz im Internet seien Bußgelder bis zu 300.000 Euro vorgesehen. Betroffene sollen demnach auch Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Der Bundesinnenminister hatte seinen Gesetzesentwurf Anfang Dezember der Öffentlichkeit präsentiert. Eine "gezielte Verbreitung von Persönlichkeitsprofilen" soll demnach nur dann erlaubt sein, wenn die Betroffenen dem zugestimmt haben oder ein "klar überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung" bestehe.

De Maiziere sprach von einer "roten Linie", die jeder beachten müsse. Gleichzeitig will er die Veröffentlichung von Daten im Netz unterbinden, wenn sich dadurch ein "umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen ergeben" könne oder der Betroffene "in ehrverletzender Weise" beschrieben oder abgebildet werde. Dies gelte für kommerzielle Anbieter - aber auch für Privatpersonen, die beispielsweise als "Stalker" andere Menschen verfolgen. (dpa/tc)