Web

Microsoft-Gegner dürfen vor Gericht aussagen

01.03.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - US-Richterin Colleen Kollar-Kotelly hat es einigen Industrieverbänden, Microsoft-Wettbewerbern sowie den weiterhin gegen die Gates-Company klagenden neun US-Bundesstaaten gestattet, an der für kommenden Mittwoch geplanten Verhandlung zur außergerichtlichen Einigung des Softwareriesen mit dem US-Justizministerium teilzunehmen. Damit wies Kollar-Kotelly ein Gesuch von Microsoft und dem Department of Justice (DOJ) zurück, die den Ausschluss Dritter gefordert hatten.

Die zugelassenen Firmen und Verbände, darunter SBC Communications, das American Antitrust Institute (AAI), ProComp und die Software and Information Industry Association (SIIA), können damit Argumente gegen den Einigungsvorschlag von Microsoft und dem Justizministerium vorbringen. Allerdings erhalten sie lediglich eine Redezeit von zehn Minuten, hieß es von Seiten des Gerichts. Die Teilnahme Dritter wurde aufgrund des US-Gesetzes "Tunney Act" gestattet, das im Fall von Verhandlungen auf Bundesebene, die von nationalem Interesse sind, die Anwesenheit Betroffener gestattet. (ka)