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Microsoft darf elektronische Grußkarten von Blue Mountain nicht ausfiltern

22.12.1998
Von Michael Hufelschulte
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Nach einem Urteil eines kalifornisches Gerichtes darf die Gates-Company die Versendung elektronischer Grußkarten seines Mitbewerber Blue Mountain nicht durch Junk-Mail-Filter behindern.

Vor zwei Wochen hatte Blue Mountain eine Klage wegen unfairen Wettbewerbs eingereicht. Nachdem Microsoft vor einigen Wochen eine eigene Internet-Seite für elektronische Grußkarten eingerichtet habe, seien Testversion des "Internet Explorers" mit einem E-Mail-Filter ausgeliefert worden. Dieser filtere nicht nur Junk-Mails, sondern auch die elektronischen Grüße von Blue Mountain aus.