Informatik-Rückstand erleichtert tieferen Griff in die Bundeskasse:

Mehr Bundes-Franken für Schweizer Hochschulen

05.06.1987

BERN (CWS)-Der Bundesrat will die kantonalen Hochschulen in den Jahren 1988 und 1989 mit Hochschulförderungsbeiträgen von 289 beziehungsweise 303 Millionen Franken unterstützen. Außerdem ist für Sachinvestitionen ein Verpflichtungskredit von 155 Millionen Franken für diese beiden Jahre vorgesehen.

In der entsprechenden Botschaft an die eidgenössischen Räte wird festgehalten: Eine leichte Erhöhung des Subventionierungsgrades lasse sich rechtfertigen, hingegen könne man bei den Sachinvestitionen die Erwartungen der Hochschulkantone nicht von erfüllen.

Zum zweiten Mal haben die acht kantonalen und die beiden eidgenössischen Hochschulen ihre Planung gleichzeitig erstellt. Im Unterschied zur ersten Planungsrunde für die Beitragsperiode 1984-1987 lieferten sie zusätzlich zu den im Bundesgesetz über die Hochschulförderung (HFG) geforderten Angaben auch einläßlichere Informationen über ihre Forschung. In der bundesrätlichen Botschaft wird die Arbeit für die erste Planungsrunde gerühmt: "Nur wenige Entwicklungen wurden nicht richtig eingeschätzt (Informatik), sonst wurde realistische Planungsarbeit geleistet."

Diese Planungslücke scheint inzwischen behoben: "An allen Hochschulen wird dem weiteren Ausbau der Informatik höchste Priorität zugemessen." Es gehe einerseits um die gezielte Förderung der technischen und Wirtschaftsinformatik als relativ neuen Fachdisziplinen, andererseits soll die Informatik als Arbeitsinstrument in allen akademischen Fachbereichen, im Bibliothekwesen und der universitären Verwaltung Anwendung finden. Sämtliche Hochschulen würden den Aus- und Aufbau allgemein zugänglicher Grundkurse in Informatik planen.

Mit den vom eidgenössischen Parlament gutgeheißenen Sondermaßnahmen zugunsten der Informatik und der Ingenieurwissenschaften sei den kantonalen Hochschulen eine erste Hilfe gegeben worden. Aber: "Wieweit sich die Folgekosten der Informatisierung aus den verfügbaren Mitteln bestreiten lassen, ist für viele Hochschulen eine offene Frage."

Betriebsausgaben-steigen auf 1,5 Milliarden Franken

Nach dem Ergebnis einer Umfrage der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) dürften die gesamten Betriebsausgaben der kantonalen Hochschulen von 1,27 Milliarden Franken im Jahre 1984 auf 1,43 Milliarden im Jahre 1988 und auf 1,46 Milliarden im Jahr 1989 anwachsen, dies zu konstanten Preisen ab 1987.

Was die Sachausgaben angehe, sei zu erwarten, daß sie die künftigen Hochschul-Voranschläge erheblich belasten werden. Die Vergrößerung der Flächen für Lehre und Forschung durch Neu- und Umbauten müsse zwangsläufig zusätzliche Sachausgaben herbeiführen.

Was die Sachinvestitionen anbelange, müsse man realistischerweise für die Jahre 1988 bis 1991 mit Bauaufwendungen von ungefähr 800 Millionen Franken rechnen. Nach Auffassung der SHK wären für 1988 und 1989, der sechsten Beitragsperiode nach dem Hochschulförderungsgesetz, 350 Millionen Franken ausreichend.

Diese Beträge würden allerdings nur den Hauptteil der universitären Sachinvestitionen beschlagen. In der Tat wären die Ausgaben für Apparateanschaffungen, Informatikinvestitionen, für außerordentliche Erweiterungen und die Automatisierung von Hochschulbibliotheken sowie für langfristige Gebäudemieten den Bauaufwendungen hinzuzurechnen. "Da jedoch die SHK", stellt der Bundesrat nun fest, "zu diesen Investitionen keine detaillierten Daten besitzt, müssen wir uns mit der von diesem Beratungsorgan vorgelegten summarischen Schätzung von rund 200 Millionen Franken (rund 100 Millionen für 1988 und 1989) begnügen." Und kündigt an, daß die Hochschulkantone über die Entwicklungspläne ihrer Universitäten einen großen Nachholbedarf im Bereich der wissenschaftlichen Apparate und der Bibliotheken anmelden würden, freilich "ohne ihn näher zu umschreiben und zu beziffern".

Großer Nachholbedarf bei Elektronik und Büchern

Die SHK würde heute einen Subventionierungsgrad von 25 Prozent für wünschbar halten, sei sich aber bewußt, daß ein solches Begehren politisch zur Zeit nicht verwirklicht werden könnte. Mit den Beantragten Unterstützungsbeiträgen würde der Bundesanteil neu 19,34 Prozent ausmachen (in der fünften Periode: 16,5 Prozent); damit kann sich der Bundesrat anfreunden. Denn: "Wir müssen befürchten, daß die Verweigerung einer realen Wachstumsrate von den Hochschulträgern nicht nur nicht verstanden, sondern auch noch als eine Schwächung der Partnerschaft des Bundes und als eine Entmutigung empfunden würde.

Hingegen folgt er der Empfehlung der SHK, für Sachinvestitionen einen Verpflichtungskredit von 350 Millionen Franken vorzusehen, nicht ganz: "Gestützt auf die Erfahrungen der letzten Zeit haben wir Grund zur Annahme, daß für vier Jahre auch 310 Millionen aller Wahrscheinlichkeit nach ausreichen würden, um die Kontinuität der Bundeshilfe an die kantonalen Hochschulinvestitionen zu gewährleisten." Umgerechnet auf die zwei Jahre der sechsten Beitragsperiode muß demnach die Hälfte des Kredits, nämlich 155 Millionen, ausreichen.