Maulkorb für Versender von Werbe-E-Mails

19.06.1998

MÜNCHEN (CW) - Das Landgericht Berlin untersagte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zwei Unternehmen, den klagenden Rechtsanwalt weiter mit unverlangten elektronischen Werbesendungen zu belästigen. Bereits im letzten Jahr hatte das Landgericht Traunstein derartige Werbe-E-Mails für rechtswidrig erklärt. Nach dem Spruch des Berliner Gerichts können nun auch Privatpersonen ihren Unterlassungsanspruch selbst geltend machen.