Unix-Eigner USL klagt erfolglos

Lizenzfreies Unix darf nun doch weiter verkauft werden

14.05.1993

Anlass fuer die jetzt erneut abgewiesene Eingabe beim Bundesgericht von New Jersey war die Werbung von Berkeley Software fuer das BSD/386-Betriebssystem. Darin stellt das Unternehmen die Behauptung auf, fuer das Produkt seien keine Lizenzgebueren an die USL zu entrichten. Es beruhe auf dem netzfaehigen Betriebssystem BSD 4.3, Release 2, und dafuer habe AT&T bei der Berkeley University nie Lizenzrechte angemeldet (vgl. CW Nr. 29 vom 17. Juli 1992, Seite 4: "USL will die Herstellung eines lizenzfreien Unix unterbinden").

Nach Informationen des britischen Branchendienstes "Computergram" hat Richter Dickenson Debevoise den Antrag der USL, den Vertrieb des PC-Unix-Derivates zu unterbinden, abgelehnt, weil der Hersteller erst 1992 - nach Erscheinen der BSD/386-Werbung - seine Urheberrechte fuer ein Produkt geltend machte, das bereits seit 1970 im Umlauf ist. Nun will sich die USL mit dem Argument an die naechsthoehere Instanz wenden, es habe sich bei den lizenzfreien Unix-Derivaten um eine limitierte Auflage gehandelt.

Berkeley Software meldet derweil, dass seit der Klaerung der Rechtssituation durch Richter Debevoise 650 Kopien von BSD/386 verkauft worden seien.