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Letsbuyit.com darf Stufenpreismodell wieder verwenden

25.08.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Im Rechtsstreit um Rabattgeschäfte im Internet konnte sich der Co-Shopping-Anbieter Letsbuyit.com vor einem Hamburger Gericht durchsetzen und darf nun wieder sein Stufenpreismodell in Deutschland verwenden. Das Oberlandesgericht Hamburg hat am Donnerstag die vor einem Monat erlassene einstweilige Verfügung gegen die Internet-Company aufgehoben. Ende Juli hatten die Richter zunächst einem Antrag der in Berlin ansässigen Online-Produktbörse Cnited stattgegeben. In der Urteilsbegründung hieß es damals, Letsbuyit.com verstoße gegen das Rabattgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Das Internet-Unternehmen musste daraufhin sein Preismodell vorübergehend ändern.