Illegale Leiharbeit im DV-Bereich des Nobelkonzerns

Leih-Softwerker gewinnt vor dem Gericht gegen Daimler

20.04.1990

STUTTGART - Schon mehrfach ist Daimler wegen illegaler Leiharbeit in die Schlagzeilen geraten. Jetzt hat das Arbeitsgericht Stuttgart einem Softwarefachmann Recht gegeben, der seit acht Jahren für das Untertürkheimer Werk arbeitet, aber von der Firma IVM Technical-Consults bezahlt wird. Grundlage des Geschäfts: ein Werkvertrag. Doch der hatte vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand.

Eine "außerordentliche Qualifikation" erkannte Daimler beziehungsweise der Rechtsnachfolger des Konzerns, Mercedes-Benz, bei Georg Rast (Name geändert) durchaus an, doch zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Softwarefachmann kam es nie. Rast ist einer von tausenden Arbeitern und Angestellten, die zwar für den Untertürkheimer Nobelkonzern arbeiten durften, doch nie in den Genuß eines regulären Arbeitsvertrags kamen. Als Rast nach knapp acht Jahren Entwerfen, Erstellen, Umsetzen und Dokumentieren von EDV-Programmen für die Meßtechnik plötzlich nicht mehr benötigt wurde, sollte er in das Fellbacher Büro der Firma IVM abgezogen werden. Damit war Rast nicht einverstanden und er hatte offenkundig gute Gründe.

Der Stuttgarter IG-Metalljurist jens Herbst jedenfalls war sich von Anfang an sicher, "daß hier ein Schein-Werkvertrag vorliegt, und zwischen Mercedes und Rast längst ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist". Seine Argumente: Rast war in die Arbeitsabläüfe in Untertürkheim fest integriert und mit Mercedes-Angestellten an denselben Projekten beschäftigt. Eine Abgrenzung der Arbeit war nicht möglich.

Im einzelnen führt Herbst an, daß der DV-Mann seinen Arbeitsplatz im Werk hatte und ausschließlich Arbeits- und Verbrauchsmaterial von Mercedes benutzte. Wie sein Gruppen- und sein Abteilungsleiter führte Rast ein Kürzel und wann immer im Schriftverkehr die Buchstaben "Ra" auftauchten, fehlte ein Hinweis darauf, daß Rast für die Fremdfirma IVM arbeitete.

Rast nahm wie seine Daimler-Kollegen an den Arbeitsbesprechungen über die jeweiligen Projekte teil. Er war, so jens Herbst, völlig in den Arbeitsablauf eingebunden. So mußte Rast seine Arbeiten einem Daimler-Vorgesetzten vorlegen, der ihm auch direkte Weisungen gab. Als die Fremdfirma IVM, vermutlich wegen Ermittlungen des Arbeitsamts, einen eigenen Projektleiter ernannte, änderte sich nichts, denn der Mann war angeblich "mangels Kenntnissen im Softwarebereich für eine fachliche Kontrolle oder gar Anleitung ungeeignet", so die Klageschrift. Als Jahre später dann ein Fachmann eingesetzt wurde, blieb Rast weiterhin ausschließlich Daimler überlassen.

Mercedes-Benz widersprach zwar diesen Darstellungen in verschiedenen Punkten, konnte damit aber das Stuttgarter Arbeitsgericht nicht überzeugen. Rast habe zwar Softwareprojekte in den Räumlichkeiten von Mercedes entwickelt, doch dies habe "seinen Grund in der besonderen 'Hardwareabhängigkeit' der zu erstellenden Softwareprojekte", heißt es in der Klageerwiderung unter anderem. Auch liege im Fall Rast kein besonderes Schutzbedürfnis vor. Von einem Schein-Werkvertrag könne keine Rede sein.

Tatsächlich hatte der Untertürkheimer Werksleiter Hirschbrunn erst vor einem Jahr ausdrücklich bestritten, daß es im Konzern illegale Leiharbeit gebe. Damals wurde das Arbeitsamt im Bereich der Werksinstandhaltung fündig.

Schon seit Anfang der 80er Jahre haben Arbeitsamt, Steuerfahnder und Staatsanwaltschaft den Daimler-Partner IVM im Visier. Der geschäftsführende Gesellschafter der Firma (Hauptsitz München) saß mehrere Monate in Untersuchungshaft, nachdem Razzien in den IVM-Büros belastendes Material zutage gefördert hatten. Es ging um Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz, die Abgabenordnung, die Reichsversicherungs-Ordnung und anderes mehr.

Auch in jüngster Zeit tauchten im Zusammenhang mit IVM bei einer "Bearbeitungsstelle zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung" in Baden-Württemberg wieder Hinweise auf illegale Leiharbeit auf - und wieder ging es um Mercedes-Benz.

Das jüngste Urteil des Stuttgarter Arbeitsgerichts dürfte den Druck auf den Konzern noch verstärken. Denn der Fall Rast scheint nur die berühmte Spitze eines Eisbergs zu sein. Der DV-Spezialist kann jedenfalls zunächst zufrieden sein. Das Arbeitsgericht hat Mercedes dazu verdonnert, ihn weiter zu beschäftigen. Seine Arbeit seit Mitte 1982 wird als Arbeitsverhältnis mit Mercedes einschließlich aller daraus resultierender Rechte (inklusive Werksrente) anerkannt. Das Urteil (Akz. 3 Ca 6354/89) ist jedoch berufungsfähig. Ob die justitiare in Untertürkheim davon Gebrauch machen, ist bisher nicht bekannt. +