Rosige Zeiten für DV-Profis

Kräftiger Gehaltszuschlag für die nächsten Jahre

14.11.1997

Während die seit über 20 Jahren regelmäßig erstellte Studie "Führungs- und Fachkräfte in der Datenverarbeitung" branchenübergreifend die Vergütung von DV-Positionen beleuchtet, konzentriert sich die aktuelle Untersuchung auf den DV-Sektor.

So beschäftigen DV-Unternehmen hauptsächlich hochqualifizierte Spezialisten. Außerdem unterliegt dieser Sektor zur Zeit einer überdurchschnittlich dynamischen Entwicklung der Produkte und Dienstleistungen, was zu erhöhten Anforderungen an die Flexibilität der Mitarbeiter führt und eine sensible Vergütungspolitik erforderlich macht, um unerwünschter Fluktuation vorzubeugen.

Die Höhe des Grundgehalts hängt laut Kienbaum entscheidend von der bekleideten Funktion ab. So erhalten Führungskräfte im Durchschnitt 131000 und Fachkräfte 92000 Mark Jahresgehalt. Für 67 Prozent der Führungskräfte und 31 Prozent der Fachkräfte ist das Basissalär noch nicht alles. Sie kommen in den Genuß einer variablen Vergütung, sei es in Form von Prämien, Tantiemen, eines Bonus oder sonstiger Sonderzahlungen. Die Höhe der variablen Vergütung schwankt aber je nach Position erheblich, nämlich zwischen durchschnittlich 1000 und 40000 Mark.

Die Höhe der variablen Vergütung hängt nach Meinung des Vergütungsberaters Dirk Ewert maßgeblich von der Ertragslage des Unternehmens ab. In Betrieben mit überdurchschnittlichen Gewinnen bewege sich die variable Vergütung etwa 25 Prozent über dem Durchschnitt, während in ertragsschwachen Firmen nur knapp zwei Drittel des Mittelwerts erreicht werden.

Für zwölf Prozent der Führungskräfte und 18 Prozent der Fachkräfte kommt laut Studie noch eine Mehrarbeitsvergütung für Überstunden, Schicht und/ oder Rufbereitschaft hinzu. Sie macht im Durchschnitt 9300 Mark per annum bei Führungskräften und 7400 Mark per annum bei Fachkräften aus.

Die Vergütung unterliegt vielen Einflußfaktoren. "Wesentlich sind unter anderem das Alter, die Qualifikation und die Unternehmensgröße", weiß Ewert. Das Lebensalter - und damit die Berufserfahrung - sei ein wesentliches Gehaltskriterium für Führungs- und Fachkräfte. Das Einkommen steige mit dem Lebensalter. "Im Laufe der Jahre erworbene Berufserfahrung, aber auch Beförderungen in gehobenere Positionen, zahlen sich aus", ist der Gummersbacher Berater überzeugt. "Eine qualifizierte Ausbildung wird immer mehr zur Voraus- setzung, um die Chance auf ei- nen anspruchsvolleren Job zu erhöhen."

Ist eine Position aber einmal erreicht, seien kaum noch Vergütungsunterschiede aufgrund unterschiedlicher Ausbildungsabschlüsse erkennbar, die weitgehend gleichartigen Arbeitsaufgaben stünden dem entgegen.

Neben der Funktion und der Berufserfahrung ist laut Kienbaum die Unternehmensgröße - Beschäftigtenzahl und Umsatz korrelieren hierbei stark miteinander - ein wesentliches Kriterium zur Gehaltsbestimmung. "Im allgemeinen entlohnen große Betriebe gerade ihre Führungskräfte tendenziell besser als kleine", weiß Ewert. Dieser Trend gelte auch für Fachkräfte.

Daneben übt auch die Angebots- und Nachfragesituation auf dem Arbeitsmarkt einen gewissen Einfluß auf die Vergütung aus. Dies resultiert primär daraus, daß eine ganze Reihe von Führungs- und Fachkräften von außerhalb in das Unternehmen geholt werden müssen. "Die externen Bewerber neigen dazu, ihre Vergütungsforderungen um so höher anzusetzen, je positiver die Resonanz auf ihre Bewerbungen ausfällt und je knapper ihre Position auf dem Markt vorhanden ist", meint der Kienbaum-Mann. Das wirke sich auch auf die Gehälter der schon länger im Unternehmen arbeitenden Mitarbeiter aus.

Betriebliche Zusatzleistungen bedeuten für die begünstigten Mitarbeiter in der Regel ein recht erhebliches Plus. In die Wertung einer individuellen Einkommenssituation müssen folglich auch die vom Unternehmen gewährten Zusatzleistungen einbezogen werden.

In DV-Unternehmen ist die betriebliche Altersversorgung relativ wenig verbreitet. Nur gut 36 Prozent aller Beschäftigten, so das Ergebnis, besitzen heute eine entsprechende Zusage. Tendenziell können vornehmlich Führungskräfte und Mitarbeiter in Vertrieb und Kundenberatung eine solche Zusatzrente erhalten, aber: "Immer weniger Unternehmen bieten diese an, sie setzen vermehrt auf die preiswertere und leichter kalkulierbare Direktversicherung."

Eine Unfallversicherung ergänzt und erweitert die Absicherung der Mitarbeiter vor unerwarteten Belastungen auch für den privaten Bereich. Diese Leistung erhalten der Umfrage zufolge 75 Prozent der Führungskräfte und 57 Prozent der Fachkräfte.

Die Gewährung eines Firmenwagens ist nach Erfahrung der Gummersbacher weniger von dienstlichen Erwägungen bestimmt. Betriebe sehen darin eher eine gute Möglichkeit, den Mitarbeitern ein steuergünstiges Extra zukommen zu lassen. Die Vergabe von Pkw beschränke sich jedoch hauptsächlich auf Führungspositionen. Über andere Zusatzleistungen informiert die folgende Tabelle.

Weitere Ergebnisse enthält die Vergütungsstudie 1997/98 "Führungs- und Fachkräfte in DV-Unternehmen". Der Ergebnisbericht ist zum Preis von 800 Mark plus Mehrwertsteuer beziehbar bei der Kienbaum Vergütungsberatung, Postfach 100552, 51645 Gummersbach, Telefon 022 61/703-200, Telefax 022 61/703-201.

Sonstige Zusatzleistungen

Vermögenswirksame Leistungen: 65 Prozent der Unternehmen; Durchschnittsbetrag 624 Mark im Jahr

Essensgeld: 25 Prozent der Unternehmen; Durchschnittsbetrag 55 Mark im Monat

Betriebliche Darlehen: 20 Prozent der Unternehmen; Durchschnittsbetrag 50 000 Mark

Fahrgeldzuschuß: 12 Prozent der Unternehmen; Durchschnittsbetrag 55 Mark im Monat

Quelle: Führungs- und Fachkräfte in DV-Unternehmen 1997/98

Ergonomie-Fragen

Wird das Sehvermögen durch Bildschirmarbeit geschwächt?

Sofern nicht ohnehin eine Einschränkung des individuellen Sehvermögens vorliegt, führt dauernde Bildschirmtätigkeit ohne ausreichende Tätigkeitsunterbrechung und Bewegung zu einer Überanstrengung. Diese äußert sich eher in Muskel- und Skelettbeschwerden als in sogenannten asthenoptischen Beschwerden wie zum Beispiel Kopfschmerzen und brennende Augen. In der Regel fallen diese Beschwerden weg, sobald das Sehvermögen durch andere, nicht bildschirmgebundene Tätigkeiten gefordert wird.

Quelle: Tagungsbericht "Sehen und Bildschirmarbeit", ISBN 3-89429-945-2; Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung: "Der Bildschirmarbeitsplatz".