Kantzenbach-Gutachten lehnt Monopolausweitung ab:

Kommission kritisiert Fernmeldepfründe

13.02.1981

BONN (je) - Zulassungskompetenz und Netzwerkträgerschaft der Post: Ja aber nicht zwangsläufig und in jedem denkbaren Falle - Betätigung als Anbieter von Endgeräten: Nein, wenn man vom einfachen Fernsprech-Hauptanschluß absieht. So lauten zwei der wichtigsten Thesen der Monopolkommission unter Professor Erhard Kantzenbach, die in dem jetzt vorgelegten Wettbewerbsgutachten zu finden sind.

Gerade weil der öffentliche Netzbereich der Post überlassen bleiben müsse - so die Logik der Monopolwächter -, sei das private Grundeigentum ausschließlich der Privatwirtschaft als Betätigungsfeld vorzubehalten. Den dort tätigen Anbietern müsse die Post ihrer besonderen Rolle wegen durch die Offenlegung ihrer Investitionsplanungen entgegenkommen, um so beispielsweise die im Bereich der Breitbandverteilung bestehenden Konflikte zu entschärfen.

Einer der Kritikpunkte des Gutachtens ist die Beschaffungstätigkeit der Post. Zitat: "Die fast vollständige Ausrichtung der Nachfrage der Bundespost auf den Inlandsmarkt trägt zur Errichtung und Konservierung marktmächtiger Angebotsstrukturen bei." An anderer Stelle: "Unverkennbar sind Ausschlußwirkungen gegenüber dem Wirksamwerden potentieller Konkurrenz. Darüber hinaus sind nur geringfügige Marktanteilsverschiebungen innerhalb des Kreises der Hersteller zu verzeichnen."

Kritik gibt es auch an den nach Meinung der Kommission übertriebenen technischen Zulassungspraktiken der Post. Gefordert wird ein Rechtsanspruch des privaten Herstellers auf Zulassung eines Fernmeldegerätes, sofern dieses betriebssicher und kompatibel ist. Um den Netzschutz sicherzustellen, räumt die Kommission der Post die Zwischenschaltung eines speziellen posteigenen Netzschutzgeräts ein, sofern ein einfaches Zulassungs- und Registrierungsverfahren sich als unzureichend erweisen sollte. Eine Reaktion der Bundespost auf dieses Gutachten lag bei Redaktionsschluß noch nicht vor.