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Kommission des Europa-Parlaments macht Vorschlag für Softwarepatentgesetz

18.06.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Eine Kommission des Europäischen Parlaments unter Leitung von Arlene McCarthy hat einen Vorschlag für ein Gesetz zu Software-Patenten eingebracht. Die Initiative würde erstmals eine europaweite Rechtsprechung zum Schutz von Software-Herstellern und ihren Produkten gewährleisten. In der jetzt vorliegenden Version ist allerdings schon programmiert, dass es Konflikte mit den USA und deren Software-Patentrechtsprechung geben wird.

Das Gesetz sieht vor, dass Softwarefirmen nur noch Patente beantragen können für Programme, die bezüglich ihres "technischen Beitrags" eine echte Neuentwicklung darstellen. Diese Einschränkung steht im Gegensatz zur US-amerikanischen Patentrechtsprechung. In dieser kann ein Unternehmen schon dann - zumindest prinzipiell - geistiges Eigentum anmelden auf Entwicklungen, wenn diese bestimmte Geschäftsabläufe in Software abbilden. Das markanteste Beispiel, dass in den vergangenen Monaten auch für einige Aufregung in der IT-Szene gesorgt hat, ist die so genannte "One-Click"-Bestellung von Amazon. Kunden des Online-Verkäufers, die immer wieder auf die Amazon-Homepage surfen, können dort Produkte auswählen und mit einem einzigen Click den Bestellvorgang abschließen. Hierzu haben sie vorher einmal ihre Kundendaten samt Kreditkartennummer, Lieferadresse etc. hinterlegt. Ein Vorgang wie diese bequeme Einkaufsmethode für Online-Käufer wird in der

amerikanischen Rechtsprechung als "business method" bezeichnet und ihre softwaretechnische Umsetzung kann patentrechtlich geschützt werden. In Europa wird dies nach dem jetzt vorgelegten Gestzesvorschlag nicht möglich sein.

Sowohl das Europaparlament als auch die einzelnen Mitgliedsstaaten müssen das Gesetz aber erst noch verabschieden. Hier könnte es denn auch noch Abstimmungsprobleme geben. Denn was als Softwareinnovation bezeichnet werden kann, ist in den Mitgliedstaaten durchaus noch strittig. Das geplante Gesetz würde etwa den Algorithmus für eine Handschrifterkennungs-Software zum Patent zulassen. Die eher generellere Idee, dass Handschrifterkennung auch in eine Software gegossen werden könnte, wäre allerdings noch nicht patentierbar. (jm)