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Kippt Europa-Parlament Software-Patentrecht?

08.05.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Anfang 2003 hatte die Europäische Kommission einen Gesetzesentwurf über die Handhabung von Software-Patentrechten in die Europäische Union (EU) eingebracht. Diese Novelle droht nun an anscheinend unüberbrückbaren Meinungsdifferenzen von Lobbyisten und Vertretern im Europaparlament zu scheitern. Aus diesem Grund tritt das Europaparlament kommenden Montag zu einer Beratung der Gesetzesinitiative zusammen. Im wesentlichen geht es den Befürwortern wie den Antipoden der Open-Source-Software-Bewegung darum, den vorliegenden Gesetzesvorschlag zu verschärfen oder zu verwässern. Nach diesem würden Softwarepatente nur für Applikationen entlassen, die im enegern Sinne technische Funktionalität besitzen, also etwa Betriebssystemsoftware.

Anders sieht es schon aus, wenn ein Unternehmen eine Eigenentwicklung als Patent anmelden will, die bestimmte Geschäftsmodelle digitaliter unterstützen würden. In den USA und Japan werden für solche Entwicklungen Patente erteilt, in Europa soll dies nicht der Fall sein.Das Paradebeispiel, das auch gerichtsrelevant wurde, ist Amazons so genannte One-Click-Kaufoption. Wer als Kunde bei dem Internet-Buchhandel registriert ist, kann sich auch für diese Form des Bestellvorgangs entscheiden. Dabei hinterlegt der Käufer erst alle für den Bestellvorgang nötigen persönlichen Daten. Bestellt er später etwa ein Buch, wird der gesamte Kaufvorgang durch einen einzigen Klick gestartet und komplett zu Ende geführt. Dieses Modell hatte der Amazon-Wettbewerber Barnesandnoble.com kopiert, worauf hin Amazon vor Gericht reklamierte, alleinige Rechte an dieser Technologie zu besitzen. Amazon erhielt 1999 ein Patent auf die One-Click-Lösung.

Sollten sich die Vertreter in der Brüsseler Exekutive und im Europa-Parlament, die auch innerhalb der beiden Kammern unterschiedliche Auffassungen über die Ausgestaltung der Software-Patentgesetzgebung vertreten, nicht einigen können, besteht die Gefahr, dass die Kommission ihren Gesetzesentwurf wieder fallen lässt. Damit wäre dann allerdings niemandem gedient. (jm)