Keine typische Faustregel für die Beurteilung von Finanzierungsmethoden:\Leasing oder Kredit - eine objektbezogene Frage

08.02.1980

MÜNCHEN - Der Erfolg des noch relativ jungen Finanzierungsinstruments "Leasing" basiert neben gewissen steuerlichen Effekten nicht unerheblich auf einem in den vergangenen Jahren gravierend gestiegenen Mangel an qualifizierten Facharbeitskräften, der die deutschen Unternehmen zu einem permanenten Ratonalisierungzwang führt. Dieser Investitionszwang wird erheblich tangiert durch einen anhaltenden Druck auf die Unternehmenserträge mit der Folge ständig sinkender Eigenkapitalquoten. Sucht man dieser sich immer weiter öffnenden. Klammer - steigender Investitionszwang und sinkende Eigenkapitalquote - zu entgehen, wird man konsequenterweise immer wieder auf Leasing als qualitativer und notwendiger Ergänzung der traditionellen Finanzierungsmethoden stoßen.

Grundlage des Leasing in seiner heute gebräuchlichsten Form ist der Erlaß des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. April 1971, der sich mit dem Vertragstyp Vollamortisation und der steuerrechtlichen Zuordnung des Leasing-Gegenstandes befaßt; zum anderen das Schreiben des Bundesfinanzministeriums der Finanzen vom 22. Dezember 1975, das sich mit den sogenannten Teilamortisationsverträgen, Verträgen mit Mehrerlösbeteiligung und kündbaren Verträgen befaßt. Der Kunde kann sich grundsätzlich zwischen drei steuerlich gesicherten Vertragsformen entscheiden. Objektorientiert können diese Vertragsmodelle noch Abwandlungen erfahren (beispielsweise unterschiedliche Kalkulationsgrundlagen bei kündbaren Verträgen, oder marktwertkonforme Restwertvereinbarungen beim Teilamortisations-Leasing).

Klassische Vollamortisation

Der klassische Vertrag ist der Vollamortisationstyp. Hier werden innerhalb der festvereinbarten Grundmietzeit die gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Mietsache amortisiert. Der Mieter bat vertraglich verankerte Optionsrechte, nämlich Kauf oder Mietverlängerung nach Ablauf der Grundmietzeit. Die Optionskosten orientieren sich an dem dann gegebenen steuerlichen Restbuchwert. Es besteht aber die Möglichkeit, dem gegebenen Wertverlust Rechnung zu tragen, indem die Optionen auf der Basis des niedrigeren gemeinen Werts vereinbart werden.

Klassische Teilamortisation

Das zweite Modell, der Teilamortisationstyp, ist durch eine verminderte Amortisation während der Grundmietzeit und einen vertraglich festvereinbarten Restwert am Ende der Mietzeit gekennzeichnet. Durch diese Verlagerung eines Teiles der Anschaffungskosten an das Ende der Mietzeit ergibt sich ein besonderer Finanzierungseffekt mit einer kostengünstigen Gesamtbelastung während der Mietzeit. Die Leasing-Gesellschaften spielen den nicht amortisierten Restbuchwert über das im Vertrag vereinbarte Andienungsrecht oder über eine Mietverlängerung ein. Wird von beiden Möglichkeiten kein Gebrauch gemacht ist eine direkte Verwertung am Markt möglich. Wegen der unterschiedlichen Kostenentwicklung bei beiden Vertragsmodellen wird für den Kunden regelmäßig der Teilamortisierungstyp der attraktivere sein.

Flexibles Computer-Leasing

Für den Einsatz von EDV-Anlagen wurde ein kündbarer Vertrag entwickelt der dem Bedürfnis einer frühzeitig möglichen Kündigung mit einem daraus resultierenden Austausch des Mietobjektes Rechnung trägt. Der Mieter hat hier die Möglichkeit, bereits nach zwei Jahren den Vertrag zu beenden. Dabei wird eine festvereinbarte Abschlußzahlung fällig, die in aller Regel durch den Verkauf der Anlage zu realisieren ist.

Leasingraten sind Betriebsausgaben

Die Leasing-Gesellschaft rechnet bis zu 90 Prozent des Nettoerlöses auf die Abschlußzahlung an, bei Abschluß eines Anschlußmietvertrages bis zu 100 Prozent. Ein die Abschlußzahlung übersteigender Erlös wird bei Festsetzung der Miete des Anschlußvertrages als Bonus angerechnet. Der Vertrag gewährleistet damit in besonders hohem Maße eine technische Anpassungsfähigkeit.

Durch die in aller Regel gegebene Konformität der angebotenen Vertrags -modelle ist gewährleistet, daß die Bilanzierung im Bereich des Finanzierungsleasing bei den Leasing-Gesellschaften erfolgt. Die Leasingraten sind in voller Höhe uneingeschränkt beim Mieter als Betriebsausgaben absetzbar. Geringfügige einkommens- oder körperschaftssteuerliche Auswirkungen entstehen dadurch, daß die vereinbarten Grundmietzeiten in aller Regel die vorgeschriebene steuerliche AfA-Zeit 10 bis 20 Prozent unterschreiten.

Durch die volle Anrechnung als Betriebsausgaben läßt. sich ein Steuerverlagerungseffekt durch eine Gewinnverschiebung ans Ende der Grundmietzeit erreichen. Die Bemessung dieses Nutzens ist jedoch außerordentlich schwierig. Es tritt jedoch keine echte Steuerermäßigung ein, wie oftmals fälschlicherweise unterstellt wird.

Bei der Gewerbesteuer entfällt für den Leasingnehmer eine Hinzurechnung der bezahlten Miete zum Gewinn beziehungsweise der Teilwerte der gemieteten Wirtschaftsgüter zum Einheitswert des Betriebsvermögens. Denn die Leasing-Gesellschaft ihrerseits unterliegt als Gewerbetreibender der Gewerbeertragund Gewerbekapitalsteuer.

Leasing bessert die Bilanzoptik

Früher weit verbreitete Vorurteile über die Kosten von Leasing sind inzwischen größtenteils ausgeräumt Leasing muß heute nicht teurer sein als der klassische Investitionskredit. Bei der Gegenüberstellung der Kostentwicklung muß besonders beachtet werden, daß sich die Kreditzinsen durch die beim Leasing nicht anfallende Gewerbesteuer auf Dauerschulden in Abhängigkeit von den örtlichen Hebesätzen um zirka 15 Prozent bis 20 Prozent verteuern, und daß auch die Vermögenssteuer auf die sogenannten Anhaltewerte einkalkuliert werden muß.

Eine detaillierte Investitionsberechnung, abgestellt auf die individuellen Verhältnisse des einzelnen Betriebes, erscheint in jedem Falle ratsam.

Neben den bisher genannten Gründen spricht jedoch noch eine Reihe von betriebswirtschaftlichen Aspekten, wie etwa Erweiterung des Kreditspielraumes, Liquaditätsvorsorge, Flexibilität der Investitionsplanung, bessere Budgetierung, Bilanzoptik und andere, für Leasing.

Es gibt keine typische Faustregel für die Beurteilung der Vorzugswürdigkeit von Leasing von anderen Finanzierungsmethoden. Entscheidungen können immer nur betriebsindividuell und objektbezogen getroffen werden. Die intensive Beratungs- und Informationsfunktion der Leasing-Gesellschaften hat nicht zuletzt auch mit dazu beigetragen, daß die anfänglich vielfach mit etwas Argwohn betrachtete Finanzierungsmethode zu einer heute sehr wertvollen und durchaus seriösen Alternative geworden ist.

*Hans Wellmann ist Geschäftsführer der Leasing (CL) GmbH, München, einem Beteiligungsunternehmen der Bayerischen Raiffeisen-Zentralbank AG.