Regulierungsbehörde erteilt Telekom eine Abfuhr

Keine Aufpreise genehmigt

04.06.1999
BONN (CW) - Kleinere Telefongesellschaften können vorerst aufatmen. Sie gelten nach einer Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RTP) weiterhin als Verbindungsnetzbetreiber und haben Anspruch auf niedrige Entgelte für die Zusammenschaltung mit dem Netz der Telekom.

Dem Versuch der Telekom, kleinere Telefongesellschaften als reine Wiederverkäufer einzustufen, die damit höhere Verbindungsentgelte zu bezahlen hätten, hat die RTP einen Riegel vorgeschoben. Sie haben weiterhin Anspruch auf eine Zusammenschaltung nach den bisherigen Tarifen (2,7 Pfennig pro Minute). Wie aus Bonner Kreisen verlautet, hat die Behörde ferner festgelegt, daß TK-Gesellschaften ohne eigenes Ortsnetz als Betreiber öffentlicher Netze zu behandeln sind und damit ebenfalls von den niedrigen Interconnection-Tarifen profitieren.

Die Telekom wollte hier Verträge durchsetzen, die ein differenziertes Entgelt vorsahen, je nach Ziel und Ausgangsort der Telefongespräche. Der Bonner Carrier hatte damit argumentiert, daß die Zusammenschaltung mit einem Anbieter, der nur einen Interconnection-Punkt betreibt, höhere Kosten verursacht, als durch die geltenden Tarife abgedeckt sind. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet, konnte aber auch die Telekom einen Teilerfolg erzielen. Sie darf künftig von den privaten Netzbetreibern unter Umständen weitere Interconnection-Punkte an anderen Orten verlangen. Voraussetzung hierfür ist, daß der Verkehr des betreffenden Anbieters am Zusammenschaltungspunkt einen gewissen Schwellenwert überschreitet.

Neue Verhandlungen im nächsten Jahr

Die jetzt getroffenen Bestimmungen gelten noch für 1999. Ab nächstem Jahr können die Verhandlungspartner neue Verträge abschließen, die dann der RTP vorzulegen sind. Dem Wunsch der Telekom, bei atypischem Verkehrsaufkommen den Verursachern Zusatzkosten in Rechnung zu stellen, erteilte die RTP eine Absage. Ihre Entscheidung begründet die Bonner Behörde damit, daß die Telekom die Kosten nicht objektiv ermitteln könne.