Unter Rückwärtskompatibilität versteht der Hersteller, daß eine Mindestleistung garantiert sein muß, auch wenn Kat.6- und Kat.5-Komponenten gemischt benutzt werden. Konkret: Ein Kat.5-Kabel mit einem Kat.6-Stecker muß zumindest die Anforderungen für Kategorie 5 erfüllen. Dies ist jedoch nicht immer der Fall - selbst wenn Stecker und Dose physisch zusammenpassen.
Eine der wichtigsten ungelösten Fragen betrifft die Interoperabilität von Komponenten verschiedener Anbieter. Auch wer einen Kat.6-Stecker eines Herstellers mit einer Kat.6-Steckdose von der Konkurrenz kombiniert, kann in Sachen Performance Überraschungen erleben, falls die Geräte intern andere Verfahren zur Rauschunterdrückung verwenden. ITT Industries spricht davon, Interoperabilität ließe sich wahrscheinlich nicht erreichen, ohne den aktuellen Standardvorschlag wieder über den Haufen zu werfen.
Die ISO ging sogar soweit zu sagen, sie könne "die Interoperabilität zwischen Produkten verschiedener Hersteller nicht garantieren". Ein Switch-Anbieter käme somit in die Verlegenheit, Geräte mit unterschiedlichen proprietären Schnittstellen für Kategorie 6 ausrüsten zu müssen. Aus den genannten Gründen rät ITT Industries, Pläne für eine Kategorie-6-Verkabelung zunächst einmal auf Eis zu legen.