Karlsruhe weist Klage von zehn Kommunen ab

29.01.1999

KARLSRUHE (CW) - Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Kommunen gehen leer aus, wenn TK-Leitungen entlang öffentlicher Wege verlegt werden. Die Richter wiesen eine Klage von zehn Städten und Gemeinden gegen das seit Januar 1998 gültige TK-Gesetz ab. Darin heißt es, daß die Nutzungsberechtigung für öffentliche Verkehrswege allein beim Bund liegt. Die Kläger sahen darin einen Verstoß gegen die kommunale Selbstverwaltung sowie gegen ihre Finanzhoheit. Nach Ansicht des Gerichts entzieht die umstrittene Regelung den Kommunen jedoch "keine Aufgaben auf dem Gebiet der gemeindlichen Daseinsvorsorge".