Verabschiedung eines Datenschutzgesetzes noch nicht in Sicht:

Kantone praktizieren eigene Regeln

12.09.1986

BERN (CW)- Mehrere Gemeinden vornehmlich der Kantone Zürich, Bern, Solothurn und Waadt haben bereits eigene Bestimmungen für den Datenschutz in Kraft gesetzt. Eine bundeseinheitliche Regelung wird wahrscheinlich erst Anfang der 9Oer Jahre in Kraft treten.

An Gründen für diese von niemandem gewollte Verzögerung fehlt es nicht. Die Datenschutzexperten des Bundes sind der Meinung, daß es die Datenschützer in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich bei der Verabschiedung ihrer Gesetze Ende der siebziger Jahre wesentlich einfacher gehabt hatten. Inzwischen hätten sich die technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung wesentlich verkompliziert, was in vielen Teilbereichen Spezialabklärungen erforderlich mache.

Außerdem hat sich in der Schweiz eine starke Opposition gegen die Vorschläge für ein Datenschutzgesetz gebildet. In der Schweizer Wirtschaft und Verwaltung gibt es Stellen, die ein solches Gesetz für ihren Bereich rundweg ablehnen. Die Persönlichkeits- und Grundrechte, für deren Schutz es erlassen werden soll, haben, so wird dort argumentiert, einen umfassenden Geltungsbereich, der nicht in Teilbereichen einfach außer Kraft gesetzt werden könne.

Die Datenschutzexperten der eidgenössischen Bundesregierung wollten indes dafür sorgen, daß das Datenschutzgesetz die DV-Anwendungen und die Telekommunikation nicht behindert. Allerdings soll es rechtliche Einschränkungen erhalten, die sicherstellen, daß der Persönlichkeitsschutz und die Grundrechte durch die neue technische Entwicklung nicht unnötig eingeschränkt werden.