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Juristische Schlappen für Filesharing-Gegner

22.12.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Gleich zweimal mussten Ende vergangener Woche die Gegner von Filesharing-Software empfindliche Niederlagen vor Gericht einstecken. In den USA entschied das Berufungsgericht für den District of Columbia, dass die in der Recording Industry Association of America (RIAA) vereinte US-Musikindustrie von Internet Service Providern (ISPs) nicht die Herausgabe von Daten von Kunden verlangen darf, die verdächtigt werden, illegal urheberrechtlich geschützte Musik über das Netz getauscht zu haben. In dem konkreten Fall ging es um Verizon. Der Court of Appeals befand einstimmig, auf diesen treffe der von der RIAA zitierte Digital Millennium Copyright Act (DMCA) nicht zu, denn er habe lediglich als Kanal für das geschützte Material gedient, dieses aber nicht selbst auf seinen Rechnern gehostet. Für die RIAA wird es damit zukünftig erheblich schwerer werden, Dateitauscher gerichtlich zu belangen.

Außerdem entschied am Freitag der oberste Gerichtshof der Niederlande, dass die Macher der gegenwärtig populärsten Filesharing-Software "Kazaa" nicht für Copyright-Verletzungen durch über das Kazaa-Netz ausgetauschte Musik- und Filmdateien haftbar gemacht werden können. Damit hat eine Entscheidung aus zweiter Instanz Bestand, bei der im vergangenen Jahr eine diesbezügliche Klage der Branchenverbände Buma/Stemra abgeschmettert worden war. (tc)