Juristisches Informationssystem

Juris- Datenbank schreckt Verleger

04.07.1975

MÜNCHEN - Erhebliche Bedenken haben 29 in der Verlegervereinigung Rechtsinformatik zusammengeschlossene juristische Verlage gegen das von der Bundesregierung geplante "Juristische Informationssystem" angemeldet.

Pressefreiheit eingeschränkt?

In einer 26seitigen Stellungnahme zu dem unter der Kurzbezeichnung JURIS laufenden Projekt befürchten sie, daß bei der Verwirklichung der vom Bundesjustizministerium und vom Bundesministerium für Forschung und Technologie vorgelegten Pläne ein staatliches Monopol in der Versorgung mit juristischer Information und Dokumentation entsteht; als Folgen drohen Wettbewerbsverzerrung, Programmverkürzungen bei den Fachverlagen, finanzielle und publizistische Auszehrung des gesamten juristischen Verlagswesen Die Verleger sehen daher in dem "Juristischen Informationssystem", das auch in das "Programm der Bundesregierung zur Förderung der Information und Dokumentation" aufgenommen wurde, einen massiven Angriff auf die Pressefreiheit und auf die Existenz der juristischen Fachliteratur.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die gesamten juristischen Informationsquellen mit Hilfe der Datenverarbeitung erfaßt und entweder als Volltexte oder in der Form von Zusammenfassungen beziehungsweise bibliographischen Angaben gespeichert werden; davon werden alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Gerichtsentscheidungen sowie die wissenschaftliche Literatur betroffen. Interessenten können innerhalb weniger Sekunden über Daten- beziehungsweise Telefonleitungen Informationen und Dokumentationen aus der Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder der Rechtswissenschaft direkt abrufen oder in den ebenfalls von JURIS herausgegebenen aktuellen Diensten nachlesen. Mit diesem System, das bis 1979 installiert sein soll, hofft die Bundesregierung die Gesetzgebungsarbeit und die Rechtsprechung zu erleichtern und zu verbessern und damit die Rechtssicherheit zu erhöhen. Dieses Ziel haben die Verleger in ihrer Stellungnahme durchaus begrüßt; gleichzeitig unterbreiten sie neben ihren Bedenken einen Lösungsvorschlag, der ihre Befürchtungen ausräumt. So soll sich JURIS neben der Volltexterschließung und -speicherung bei Rechtsnormen im übrigen Bereich auf den Fundstellennachweis beschränken. Die Publikation der Literatur und der Rechtsprechung soll wie bisher in den Händen der privatwirtschaftlichen Verlage bleiben. Abschließend bieten die Mitglieder der Verlegervereinigung Rechtsinformatik ihre weitere Mitarbeit bei der Konzeption und dem Ausbau des Informationssystems an, für das bis 1977 rund 14 Millionen Mark ausgegeben werden sollen. (pi)