Nutzung von Clipper-Patenten rechtmäßig

Intel erzielt Teilerfolg

22.10.1999
MÜNCHEN (CW) - Intel konnte im Rechtsstreit gegen Intergraph einen weiteren Teilerfolg erzielen und verletzt offenbar keine Patentrechte des Workstation-Spezialisten.

Richter Edwin Nelson entschied jetzt, daß Intel im Pentium-Prozessor rechtmäßig Techniken des "Clipper"-Chips verwende, dessen Patentrechte Integraph im Sommer 1987 durch die Teilübernahme von Fairchild erworben hatte. Fairchild war damals eine Tochter von National Semiconductor.

Zwischen Intel und Natsemi bestand seit 1976 ein Kreuzlizenzabkommen, das nach Auffassung von Nelson auch nach dem Patentverkauf an Intergraph weiterbestand. Mit diesem Urteil revidierte der Jurist seine Auffassung vom Sommer dieses Jahres, als er zugunsten von Intergraph entschieden hatte. Wie damals Intel, will jetzt Intergraph gegen das Urteil Berufung einlegen.

Für Intergraph ist es die zweite Schlappe innerhalb kurzer Zeit, nachdem im September ein Gericht entschieden hatte, daß Intel den Hersteller aus Alabama nicht unfair behandle oder ihm wichtige Informationen vorenthalte.

Dennoch kann der Chipkrösus nicht aufatmen, da Intergraph in die Berufung gehen will und zudem der dickste Brocken erst im kommenden Jahr verhandelt wird. Dann muß geklärt werden, ob Intel mit seinem Verhalten gegen Intergraph die Antitrust-Bestimmungen gebrochen hat. Zudem werden Vorwürfe wegen Betrug, Vertragsbruch und ungewöhnliche Geschäftspraktiken verhandelt.