Oberlandesgericht Stuttgart entschied:

Informatik - ein öffentliches Wort

27.02.1981

STUTTGART (gr) - Das Wort "Informatik" ist ein öffentliches Wort, das von jedem verwendet werden darf. Zu diesem Urteil kam der zweite Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart, nachdem das Landgericht der GEI Informatik GmbH die Verwendung des Wortes Informatik im Firmennamen untersagt hatte.

"Es ist nicht einzusehen, warum das Wort Informatik einen besseren Schutz genießen soll als das Wort Chemie", heißt es in der Urteilsbegründung des Zivilsenates, der sich vorwiegend mit Wettbewerbsfragen auseinandersetzt. Im Gegensatz zu der Ansicht der klagenden Informatik-Beratungsgesellschaft für Informationsverarbeitung Realtime-Systeme Prozeßsteuerung GmbH - ein Stuttgarter Softwarehaus, das seine Firmenbezeichnung der Kürze halber in "Informatik" umwandelt - könne die Informatik in die Nähe "ganzer" Wissenschaften gerückt werden. Gäbe es eine "ganze Wissenschaft", so wäre die Informatik nicht weniger wert als die Chemie.