Trotz des Übernahmeangebots der englischen ACT:

In Sachen Victor entscheidet US-Gericht

06.04.1984

FRANKFURT (cmd) - Von dem zuständigen Vergleichsgericht in den USA hängt es jetzt ab, ob die britische Applied Computer Techniques (ACT). Birmingham, die Victor Technologies Inc. tatsächlich übernehmen kann.

Jürgen Tepper, Chef der deutschen Victor-Tochter in Frankfurt, charakterisiert die derzeitige Situation so: "Man kann nicht sagen, wir gehören zu ACT. Das ist sicherlich zu 99 Prozent der Fall, aber dabei kann immer noch etwas umgestoßen werden".

Der Grund, so Tepper weiter, liege in den Bestimmungen des "Chapter Eleven". In den USA sei es nämlich möglich, daß an der Übernahme interessierte Unternehmen direkt beim Vergleichsgericht ein Angebot abgeben können. Für den Fall, daß die Richter der Meinung sind, es gebe eine bessere oder höher dotierte Offerte als den ACT-Vorschlag erhielte diese den Vorzug.

Informationen des englischen Branchendienstes "Infomatics", wonach der Victor-Generalbevollmächtigte und Ex-Olympia-Manager Werner Krause ungeachtet des ACT-Angebotes mit Philips und mit Siemens verhandele, bezeichnete Tepper als falsch: "Ich kann sagen, daß keine der beiden Firmen momentan im Gespräch ist, definitiv nicht." Darüber hinaus bemühe man sich auch nicht aktiv um andere Unternehmen. Allerdings gebe es Interessenten, die sich ihrerseits um Victor bemühten. Auf Details mochte der deutsche Victor-Chef aber nicht eingehen.