Importeur von Kopierern muss Auskunft geben

18.02.1994

MUENCHEN (CW) - Wie die "Sueddeutsche Zeitung" in ihrer Ausgabe vom 10. Februar 1994 berichtet, muessen Importeure unter anderem von Fotokopiergeraeten Art und Stueckzahl der eingefuehrten Ware kuenftig an die Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten melden.

Mit dieser vom Bundeskabinett gebilligten Gesetzesaenderung soll sichergestellt werden, dass die Urheber von Texten auch kuenftig an den Ertraegen aus der Vervielfaeltigung dieser Werke mit Hilfe importierter Geraete beteiligt werden.

Bisher wurde dies durch sogenannte Einfuhrkontroll-Meldungen bei den Zollbehoerden geregelt, die an die Verwertungsgesellschaften weitergeleitet wurden. Durch die Einfuehrung des europaeischen Binnenmarktes entfallen diese Meldungen aber. Zumindest die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger rechnet nicht mit einer Verteuerung der Kopiergeraete durch die Gesetzesaenderung.