Übergangszeit für das schwere Eisen

IBM muß noch fünf Jahre mit Antitrust-Auflagen leben

26.07.1996

Vier Jahrzehnte lang mußte sich die IBM Corp., Armonk, New York, mit den wettbewerbsrechtlichen Auflagen abfinden, die weniger starken Mitbewerbern das Leben erleichtert haben. Der Consent Decree sollte den blauen Riesen daran hindern, seine Monopolstellung im Markt für Rechenmaschinen zu nutzen, um en passant andere Geschäftsfelder - zum Beispiel das des Zubehörs - zu besetzen. Die aus der Lochkartenzeit stammenden Bestimmungen gelten deshalb auch als Geburtshelfer des unabhängigen Softwaremarkts.

So sinnvoll dieser Wettbewerbsschutz in den vergangenen 40 Jahren gewesen sein mag - als der Computergigant selbst ins Trudeln geriet, wirkte er sich verhängnisvoll aus. Um das PC-, Workstation- und Servicegeschäft der IBM nicht weiter zu behindern, hatte das Justice Department deshalb schon im Januar 1996 die Antitrust-Bestimmungen in diesen Marktsektoren gelockert. Das galt allerdings nicht für den Midrange- und Mainframe-Bereich.

Doch auch auf den letzten verbleibenden Hoheitsgebieten muß die IBM mittlerweile Konkurrenz fürchten. Neben Hitachi und Amdahl setzen neuerdings auch die Workstation-Anbieter dem Ex- Monopolisten gewaltig zu. Auf die veränderten Marktbedingungen will die US-Justiz jetzt reagieren, indem sie die restlichen Bestimmungen des Consent Decree zu den Akten legt.

Unterschrift des Richters steht noch aus

Dabei haben die obersten US-Richter aber keine Eile. Ihren Plänen zufolge laufen die Regelungen, die die AS/400-Linie betreffen, erst in vier Jahren aus. Und noch zwölf Monate länger soll es dauern, bis die Auflagen bezüglich der S/390-Familie für null und nichtig erklärt werden.

Die Unterschrift des zuständigen Bezirksrichters Allen Schwartz unter diesen Vorschlag steht noch aus. Doch rechnen Marktbeobachter damit, daß Schwartz akzeptieren wird.

Einige der Passagen des Consent Decree werden möglicherweise schon vorzeitig - sprich: in spätestens sechs Monaten - der Vergangenheit angehören. Wie Lawrence Ricciardi, Senior Vice- President und Generalanwalt der IBM, erläutert, handelt es sich dabei unter anderen um die Bestimmung, daß das Unternehmen die Bestellungen seiner Kunden unbedingt in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten muß - auch wenn Dringlichkeitsforderungen dagegen sprechen. Laut Ricciardi hat IBM wegen dieser Verpflichtung in der Vergangenheit einiges an Geschäft eingebüßt. Zumindest in bezug auf die AS/400 dürfte dieser Zwang bald aufgehoben werden.

In der Vergangenheit war es zwischen der IBM und dem Justizministerium wiederholt zu Auseinandersetzungen gekommen, weil der Branchenprimus versucht hatte, die Antitrust-Regeln zu umgehen. Der eine oder andere Beobachter sieht die Bestimmungen folglich bereits als wirkungslos und ihre Aufhebung nur noch als eine Bestätigung vollendeter Tatsachen an.

Trotzdem besteht das Justizministerium auf einer Übergangsphase. Sie sei eine faire Lösung gegenüber den Kunden und den Mitbewerbern der IBM. Viele hätten wichtige Geschäftsentscheidungen auf der Basis des Consent Decree getroffen und bräuchten jetzt Zeit, um ihre Strategie an die veränderten Bedingungen anzupassen.

Betroffen sind vor allem die Second-Hand- und Leasinganbieter, aus deren Reihen die stärkste Opposition gegen die Lockerung der Antitrust-Bestimmungen zu erwarten ist. Denn solange der Consent Decree in Kraft ist, darf die IBM ihre Computer weder verleasen noch als Gebrauchtmaschinen zurückkaufen.