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Urteil

Hotelbewertungen im Internet müssen stimmen

06.09.2011
Reisebuchungsportale, deren Betreiber selbst Hotelübernachtungen verkaufen, sind dafür verantwortlich, dass die veröffentlichten Hotelbewertungen auch der Wahrheit entsprechen.

Wer ein Hotel buchen will, schaut häufig zuerst ins Internet. Und wer ein Reisebuchungsportal betreibt, ist dafür verantwortlich, dass die veröffentlichten Hotelbewertungen auch der Wahrheit entsprechen. Das gilt jedenfalls für Portale, deren Betreiber selbst Hotelübernachtungen verkaufen, entschied das Landgericht Hamburg.

Hintergrund des Urteils vom 1. September ist nach Angaben des Gerichts vom Montag ein Streit zwischen der Inhaberin eines Hotels und der Betreiberin eines Reiseportals. Die Portalbetreiberin hatte im Bewertungsbereich ihrer Website geschäftsschädigende Behauptungen Dritter über das Hotel der Klägerin verbreitet. "Wer als Mitwettbewerber herabsetzende Tatsachen über einen anderen Wettbewerber verbreite, müsse diese auch beweisen können", urteilte das Landgericht (Aktenzeichen: 327 O 607/10). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/ajf)