BVIB und Prof. Schwarze: Schon zwei Köche verderben den Brei

Hickhack um Copyright vom "Bubi"-System

24.08.1984

MÜNCHEN - "Bubi" macht seinen Eltern Verdruß: Die offenbar unüberwindliche Kluft zwischen Idealismus und Kommerz machten das Kind mit dem vollen Namen "Berufsbildungs- und Informationssystem" zum Auslöser eines entzweienden Gezänks. Die Idee zu dem System stammt vom Bundesverband informationsverarbeitender Bereiche e.V. (BVIB), der auch die Grundversion entwickelte. Doch aufgrund ernster Wachstumsstörungen kam der BVIB mit seinem ehemaligen Vorsitzenden Professor Dr. Jochen Schwarze überein, die Version von dessen Informatikstudenten an der TU Braunschweig aufpäppeln zu lassen. Es gelang. Heute streiten sich beide Seiten über die Urheberrechte. Bislang wollte keiner Zugeständnisse machen.

Die Idee des BVIB, wahrscheinlich aus dem Jahr 1982, war, Interessierten ein System zur Auskunft über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an die Hand zu geben. Die Benutzung sollte kostenlos sein, ganz im Sinn des gemeinnützigen Verbandes, "dessen Tätigkeiten im Vorstand gemeinnützig sind". Zu diesem Konsens kamen Professor Dr. Jochen Schwarze, der ehemalige Vorsitzende des BVIB ("heute sage ich: dummerweise"), Eberhard Runge, damals schon geschäftsführendes Vorstandsmitglied und jetziger Vorsitzender, und der ehemalige zweite Stellvertreter des Vorsitzenden und Pressereferent Klaus Peter Ort.

Das System versprach rasche und qualifizierte Auskunft für Berufssuchende, verbunden mit leichter Handhabung.

Auslöser zu der "erheblichen Aufregung" war die Berichterstattung über das "Bubi"-System in der Fachpresse (COMPUTERWOCHE Nr. 33 vom 10. August 1984, S. 27). Anlaß war die Präsentation dieses Systems von Epson gemeinsam mit der TU Braunschweig der Presse und Vertretern des Arbeitsamtes Braunschweig und des Landesarbeitsamtes gegenüber. "Das in Ihrer Ausgabe redaktionell vorgestellte Berufsberatungssystem "Bubi" ist Eigentum des BVIB", stellte Eberhard Runge in einem "Rundumschlag" an Beteiligte in Presse und öffentlichen Institutionen fest. Von seiten des BVIB und Eberhard Runges hatte es allen Anschein, als wolle Schwarze und Epson die Verbandsidee vermerkten. Noch ist kein juristischer Streit um das Urheberrecht entbrannt. Doch die Besitzverhältnisse bleiben unklar, wenn nicht eine Seite einlenkt.

Mit "Eigentum" bezeichnet der BVIB allerdings nicht nur die "Grundversion" des Systems, von Klaus Peter Ort lediglich als "die Systemidee" bezeichnet, das bereits 1983 auf der Hannover-Messe vorgestellt wurde; erstmalig erhielt hier das Kind auch öffentlich seinen Namen. Runge blickt auf das Ergebnis dieser Messe zurück: "Nachweisbar wurde das Programm bereits 1983 auf Rechnern anderer Hersteller als kostenlose Dienstleistung und neutrale Information über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten". Bei diesen Vorführungen tauchten jedoch erhebliche Mängel auf, wie Schwarze und Ort feststellten: "Permanente Abstürze einer nicht lauffähigen Computerversion". Der BVIB und Eberhard Runge legen nun auch die neu erstellte "Bubi"-Version in Beschlag.

Zu der Fertigstellung dieser lauffähigen Version führte der BVIB kurz nach der Hannover-Messe 1983 mit seinen damaligen Verbandsvorsitzenden und gleichzeitigen Experten in dieser Fachrichtung Professor Schwarze einige Gespräche. Von wem die Anregung zu dem Auftrag ausging, bleibt unklar. Der Hochschullehrer wollte, nach eigenen Worten, Studenten mit einer Diplomarbeit für das Projekt interessieren, Runge will den Professor erst auf die Chancen eines lauffähigen Programms hingewiesen haben. Jedenfalls verrann die Zeit. Der Auftrag zur Neugestaltung von Bubi ging schließlich im Januar 1984 an die TU Braunschweig. Die Position des Verbandes spricht der juristische Vertreter aus: "Es liegt eine ganz klare Lohnarbeit vor. Es handelt sich um einen eng begrenzten Auftrag." Aufgabe war, das System zu verbessern, umzustellen und ergänzende Änderungen einzubauen. Schwarze entwickelte an der TU Braunschweig mit Studenten eine neue Struktur und ein neues Konzept. Dazu übernahm das Uni-Team zum Projekt gehörende Materialien und Daten des BVIB wie etwa Adreßlisten über Institutsangebote. Professor und "Hiwis" gestalteten die Detailkonzeption sowie das Abfragemuster einschließlich der Fragebögen neu und schrieben "von Null an" ein Informationssystem-Programm.

Die Planung sah vor, das "Bubi"-System auf Epson-Rechnern vorzuführen. Der Druckerhersteller förderte das Projekt mit Material. Runge sieht es so: "Der Vorstand des BVIB vermittelt der TU Braunschweig kostenlos zwei QX-10-Rechner einschließlich Drucker." Auf der Spendenbescheinigung vermerkte Prof. Schwarze, er habe sich inzwischen mit dem Spender geeinigt, als Eigentümer der beiden Rechner den Hochschulverband zu bestimmen. Der Bundesverband habe, kommentiert Runge, keinerlei Zugriff mehr auf die Rechner.

"Bubi" wurde auf diesen Epson-Rechnern entwickelt und läuft auch auf diesen Geräten und dem HX-20, einem Hand-Held-Computer des gleichen Herstellers.

Um sich für die Unterstützung erkenntlich zu zeigen, erklärte sich Professor Schwarze - in seiner Funktion als Hochschullehrer der TU - bereit, bei einer Werbeaktion um die Spende von Epson "mitzuspielen". Eine Einladung Epsons zu einer "Präsentation", so Schwarze, schien dem Entwickler des Systems gleichzeitig als günstige Gelegenheit, seinen "Bubi" zu präsentieren. Bei der Vorführung relativierte er: Die Software sei allerdings nicht vermarktbar, dazu gehörten noch über fünf Mann-Monate Arbeit. Außerdem müßten auf der anderen Seite "eine Menge Institute" hinzukommen. Ausdrücklich erwähnt wurde der BVIB, vertreten durch Schwarze und Ort. Ihnen spricht Runge allerdings die Befugnis zu diesem Schritt an die Öffentlichkeit ab. Er verweist auf die eng gefaßte, repräsentative Aufgabe des Verbandsoberen. Die beiden kontern: "Seit wann wird denn jedes einzelne Mitglied gefragt?"

Die Organisation des Berufs- und Bildungsinformationssystem wurde über das Bundesbildungsministerium mit einem Zuschuß gefördert, behauptet der Verbandsvertreter Runge und belegt es mit einer Auftragsbestätigung des Rationalisierungskuratoriums der Deutschen Wirtschaft (RKW) für eine Unternehmensberatung des fis-Verlags. Programmierung und Beratung haben nach Schwarze also "gar nichts miteinander zu tun". Dagegen will Runge öffentliches Geld gezahlt haben, das, beteuert Schwarze, weder er noch der BVIB "unmittelbar" erhalten hätten. Das Geld für die Beratung sei auf ein Sonderkonto der Hochschule überwiesen worden, der Professor selbst habe "nicht einen Pfennig" davon gesehen. Außerdem sei von ihm nie erklärt worden, er beabsichtige dem Verband sämtliche Urheberrechte an dem Programm abzutreten.

Dann wurde das System auf der Hannover-Messe 1984 vorgeführt: "Einmal in der Halle 16 auf dem Stand des BVIB und zweitens auf dem Epson-Stand in einer Koje unter der Flagge BVIB", erinnert sich Ort. Die Studenten, die das Programm dem Publikum zeigten, seien von Epson bezahlt worden, um eine Vorführung überhaupt erst möglich zu machen. "Mit einigen tausend Anfragen und Auskünften", beurteilt Eberhard Runge das Messeereignis, "erhielt das System seine Bestätigung." "Bubi" wurde weiterhin am 29. Juni 1984 in Braunschweig vorgestellt. Der Ort war die TU. Dabei nannten sich der BVIB, die Hochschule und Epson als Veranstalter. Ganz klar wurde herausgestellt, daß die Initialzündung und Anregung zu diesem System vom BVIB kam.

Der neuralgische Punkt dabei ist: "Es besteht keine Identität zwischen Namen und Software", so Klaus Peter Ort.

Der Gedanke sei aufgetaucht, "Bubi" in einem Pilotprojekt weiter zu entwickeln.

Runge dachte gleichfalls an eine Entwicklung von "Bubi", und Gespräche mit Nixdorf, etwa über die Teilnahme des Systems an einer Wanderausstellung, verlaufen vielversprechend. Jedoch fürchtet der BVIB um den Ruf, wenn sein Verhältnis zu dem Spößling nicht als eindeutig und legitim gilt.

Die Aufgabe Schwarzes im Softwarefeld, die der BVIB ihm übertragen hatte, ist beendet. Zugleich aber fährt dem Verband das Flaggschiff davon, beschreibt Klaus Peter Ort. Schwarze beendete im Juli seine Vorstandstätigkeit für den BVIB, "da die Situation des BVIB für mich keinerlei Perspektiven für eine konstruktive Verbandsarbeit, wie ich sie mir für einen gemeinnützigen Verein im Bereich der Informationsverarbeitung vorstelle, erkennen läßt". Ort, der ebenfalls sein Amt niederlegte, ergänzt: "Wie oft bei Verbänden fand hier eine starke Verquickung zwischen privatwirtschaftlichen und ideellen Zielen statt. Die neutrale Plattform war nicht gegeben." Eine "unselige Angelegenheit" nannte er etwa die Verbindung zwischen der Verbandszeitschrift "Cursor 2000" und dem fis-Verlag, die zu Kollisionen gewisser Vorstellungen führen könne: 100prozentige Verlagsinhaber und -leiter sei Eberhard Runge. "Bis ans Unseriöse grenzende Verflechtungen", fügt Prof. Schwarze an, die er nicht mehr mittragen könne.

"Das Programm bekommt der BVIB selbstverständlich", der Entwickler will zu seinem Wort stehen. Das Vorgehen Eberhard Runges, etwa den Präsidenten der TU Braunschweig einzuschalten oder an die Landesregierung schreiben zu wollen, beurteilt Schwarze als persönliche Attacke. "Weil ich mein Amt an den Nagel gehängt habe." Mittlerweise ist ein Teil des Materials an den BVIB gegangen. Schwarze zögert "aus gutem Grund" noch, die von Eberhard Runge schriftlich angeforderte "fis-eigene Programmdiskette" hinzuzufügen.

Nach Meinung des juristischen Ratgebers von Runge scheint Professor Schwarze in einem laienhaften Irrtum befangen zu sein, sowohl im Hinblick auf das Problem Urheberrecht als besonders beim Aspekt Wettbewerbsrecht. Weiter bezieht sich der juristische Vertreter auf den gemeinnützigen Anspruch des Verbandes. Dies sei ein steuerrechtlicher Aspekt. "Aus dem Gesichtspunkt heraus, daß der Verein, dem ich angehört habe, kein gemeinnütziger Verein ist, kann ich mir nicht das Recht zumessen, auch nicht als Rechtfertigung, diesem Verein Werte zu entziehen." Der Vorstand sei nach Beendigung seines Amtes verpflichtet, "ordnungsgemäß Rechnung zu legen". Andernfalls fände keine Entlastung statt. Und das hätte Folgen.

Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung soll demnächst über diesen Vorfall Auskunft und Rechenschaft verlangt werden. Weiterreichende Konsequenzen stehen wohl dann ins Haus, wenn der Verein nicht bis zum 25. August das vollständig vorführbare Material in Händen hält. Zu diesem Termin ist eine öffentliche Darstellung des Systems in Wuppertal vor dem Arbeitsamt geplant.