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Haftbefehl gegen Internet-Unternehmer Falk aufgehoben

23.11.2005
Der Hamburger Internet-Unternehmer Alexander Falk muss nicht mehr damit rechnen, wegen Betruges verurteilt zu werden.

Die Große Strafkammer 20 des Landgerichts Hamburg habe am Dienstag die Haftbefehle gegen Falk und drei weitere Angeklagte aufgehoben, teilte die Gerichtspressestelle am Mittwoch mit. Falk war nach 22 Monaten Untersuchungshaft bereits seit April dieses Jahres unter Auflagen auf freiem Fuß. Er soll nun beschlagnahmte Vermögenswerte zurückerhalten. Die Justiz hatte 532 Millionen Euro unter Arrest gestellt.

Gegen Falk bestehe jetzt nur noch der dringende Tatverdacht des versuchten Betruges, heißt es in der Mitteilung. Damit verbunden sei eine geringere Straferwartung, so dass angesichts der langen Untersuchungshaft keine Fluchtgefahr mehr bestehe. Damit sei der Haftgrund entfallen. Nach einem neuen Gutachten sei nicht mehr nachzuweisen, dass Falk einen Vermögensschaden verursacht habe. Ein solcher Schaden ist aber Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Betrugs.

Falk war im Juni 2003 verhaftet und inhaftiert worden. Die Justiz warf dem einstigen Star des Neuen Marktes vor, seine Firma Ision im Januar 2001 zu einem weit überhöhten Preis von 812 Millionen Euro an die britische Energis verkauft zu haben. Um diesen Preis zu erhalten, soll Falk mit anderen Ision-Führungskräften Geschäfte vorgetäuscht und so den Aktienkurs nach oben manipuliert haben. Im Laufe des seit knapp einem Jahr laufenden Prozesses stellte sich jedoch heraus, dass die Staatsanwaltschaft ihre Anklage zum Teil auf gefälschte Dokumente gestützt hatte.

Falk hatte von Beginn an seine Unschuld beteuert. Er hatte von seinem Vater den Falk-Stadtplanverlag geerbt und 1995 verkauft. Mit dem Erlös entfaltete er allerlei unternehmerische Aktivitäten in den Bereichen Internet, Mobilfunk, Software, Rundfunk und Informationstechnik. (dpa/tc)