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Hacker-Paragraf: Strafanzeige gegen Bundesamt

17.09.2007
Online-Magazin zeigt Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik an, da dieses potentielle Hacker-Tools vertreibt. "TecChannel" erhofft sich durch die Anzeige mehr Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsmagazine und -Experten.

Unser Schwestermagazin "TecChannel" hat Strafanzeige gegen das Bundesamt für Sicherheit in der IT (BSI) gestellt. Der Grund: Auf den Seiten des BSI werden Tools beworben, die potentiell unter den Hackerparagrafen fallen (etwa der Password-Cracker John the Ripper). Da Gesetze auch vor Regierungsinstitutionen nicht halt machen, erhofft sich "TecChannel" durch ein Urteil Rechtssicherheit im Umgang mit Sicherheits-Tools.

Laut Michael Eckert, Chefredakteur von "TecChannel", hat die Staatsanwaltschaft Bonn (Sitz des BSI) zwei Möglichkeiten. Entweder der Anzeige wird nicht stattgegeben, also das das Verfahren wird eingestellt. Oder sie nimmt die Ermittlungen auf, da der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht.

In beiden Fällen ergibt sich für "TecChannel.de" und alle anderen seriösen Internetseiten sowie Sicherheitsexperten eine weitaus bessere Rechtssicherheit: Lehnt die Staatsanwaltschaft die Anzeige ab, sollte man sich einfach am Vorbild des BSI orientieren. Es wäre dann nicht grundsätzlich strafbar, in einem seriösen Umfeld das Thema aufzugreifen und solche Tools zu verbreiten.

Im zweiten Fall ist eine Selbstzensur bei der Berichterstattung zu Sicherheitstools ratsam - erst recht, wenn es später zu einer Verurteilung kommt. Ein Freispruch durch ein Gericht würde ebenfalls für Klarheit sorgen. (tecchannel/tc)