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Hacker beenden Streit um den DVD-Crack DeCSS

04.07.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Hacker-Magazin "2600.com" wird im Rechsstreit um "DeCSS" nicht vor den obersten US-Gerichtshof ziehen. DeCSS ist ein Tool, mit dem sich der Kopierschutz handelsüblicher DVDs umgehen lässt. Dem jetzigen Entschluss der Hacker sind zahlreiche Urteile verschiedener Gerichte vorangegangen. So entschied zum Beispiel im November 2001 ein kalifornisches Gericht, dass es legal sei, DeCSS zu veröffentlichen (Computerwoche online berichtete). Im August 2000 urteilte dagegen die New Yorker Justiz, dass die Vervielfältigung kopiergeschützter DVDs als Verletzung des Urheberrechts zu werten ist. Dem schloss sich auch das Berufungsgericht in Kalifornien an, das das Pro-DeCSS-Urteil vom Jahr 2001 wieder aufhob.

Auch Hollywoods Filmindustrie ist der Ansicht, die Verbreitung und Verwendung von DeCSS verstoße gegen das umstrittene Urheberschutzgesetz DMCA (Digital Millennium Copyright Act). 2600.com argumentiert dagegen, die Crack-Software zu verbieten, verletze die Meinungsfreiheit. Solange das Surpreme Court kein abschließendes Urteil fällt, ist den Hackern die Verbreitung von DeCSS verboten. (lex)