Micropro klopft "Illegalen" auf die Finger:

Gute Chancen gegen den Softwareklau

06.05.1983

MÜNCHEN (hh) - Programmdieben will die Micropro International GmbH jetzt verstärkt an den Kragen gehen. Das Münchner Unternehmen gewann In letzter Zeit verschiedene Klagen gegen illegale Kopierer und Vertreiber von Mikrocomputerprogrammen und Handbüchern.

Diese Aktion hat einen ernsten Hintergrund. Nach Angaben des Micropro-Geschäftsführers Werner Brodt werden die auf dem Markt angebotenen Standardprogramme zwei- bis dreimal so häufig illegal kopiert und vertrieben, wie sie offiziell erworben werden.

Der Schaden geht für die betroffenen Unternehmen in die Millionen, bedenkt man, daß allein Wordstar weltweit 500 000mal verkauft wurde.

Die Klagen des Münchner Unternehmens stützen sich unter anderem auf das Urheberrechtsgesetz und jüngst erlassene Urteile. Wie mitgeteilt wird, folgten die Gerichte den Klagen in vollem Umfang und bestätigten auch die jeweiligen Streitwerte von einer halben Million Mark.

Vertreten durch ein Münchner Patentanwaltsbüro hat Micropro in den letzten Monaten eine Reihe von Verfahren gegen Raubkopierer in Gang gesetzt. So unterlag in Berlin ein Softwarehaus im Widerspruchsverfahren gegen eine einstweilige Verfügung der Micropro (Aktenzeichen 9709/83) vor dem Landgericht Berlin aus Gründen des Urheberrechtsschutzes. Die Münchner hatten durch Testkäufe festgestellt, daß die Berliner Programme illegal kopiert und vertrieben haben. Der Streitwert belief sich in diesem Fall auf eine halbe Million Mark.

Bei diesen Testkäufen stellten die Münchner auch fest, wie lohnend das Geschäft für einen derartigen Raubkopierer ist. Wordstar wurde in Gegenwart des Testkäufers kopiert und für 998 Mark abgegeben - der Originalpreis beträgt 1290 Mark.

Einen Erfolg erzielte die Micropro auch in Paderborn. Auf Anordnung des Staatsanwaltes durchsuchte die Paderborner Kripo, Ende April in Gegenwart eines Micropro-Anwaltes die Geschäftsräume eines Paderborner Einmann-Softwarehauses. Dabei wurden illegal kopierte Prorammhandbücher beschlagnahmt.

Diese Aktion stützt sich auf das im Januar dieses Jahres ergangene Urteil des Landgerichts München 1 (Aktenzeichen 21020701/82) und die im Nachgang von Micropro nach den ° ° 98 und 106 Urheberrechtsgesetz geforderte Vernichtung illegaler Kopien. Auch hier betrug der Streitwert 500 000 Mark.

Zusätzlich haben nach Angaben der Münchner zwei weitere Programmdiebe nach entsprechenden Abmahnungen durch die Anwälte klein beigegeben und Bußgelder bezahlt. Die nötigen Tips erhielten die Münchner in der Regel direkt aus der Szene oder von Händlern, die legal mit den Programmen handeln und sich durch die schwarzen Schafe auch in ihrem Geschäft beeinträchtigt fühlen. Micropro bietet seit der Hannover-Messe die gesamte Programmpalette in nationalisierter Form in den gängigen europäischen Sprachen an. Durch besondere Codes in den Programmen, die mit Hilfe eines Algorithmus in die Software eingebracht wurden, läßt sich die illegale Benutzung der Programme nachweisen, wenn auch nicht gänzlich unterbinden, erläutert Brodt. Denjenigen übrigens, die gutgläubig ein kopiertes Programm erworben haben, stellen die Münchner im Austausch vollgültige Software zur Verfügung. Brodt sieht in den jüngsten Gerichtsurteilen zu dieser Thematik gute Chancen, gegen illegale Aktivitäten auf dem Softwaresektor vorzugehen.