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Gesetzentwurf

Gutachten hält Leistungsschutzrecht für verfassungswidrig

23.02.2013
Ein vom Internetunternehmen Google in Auftrag gegebenes Gutachten bezeichnet das geplante Schutzrecht für Presseverlage als verfassungswidrig.

Der Gesetzentwurf verletze die vom Grundgesetz garantierte Pressefreiheit, heißt es in den Ergebnissen des Gutachtens, die der dpa vorliegen. Suchmaschinen und andere Informationsdienste seien "zentrale Informationsmittler des Internets" und würden durch die Regelung des Leistungsschutzrechts blockiert. Google hat das Rechtsgutachten gemeinsam mit dem Internetverband eco bei der Humbold-Universität in Berlin in Auftrag gegeben. Beide lehnen das Leistungsschutzrecht ab. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Internetdienste wie Google eine Lizenz von Verlagen bekommen müssen, wenn sie deren Inhalte nutzen.